Wie Finanzinstitute angesichts zunehmender regulatorischer Anforderungen und einem nach wie vor herausfordernden Marktumfeld ihre Eigenkapitalbasis stärken können.
Regionalbanken sehen sich im aktuellen Marktumfeld einer Vielzahl von Risikotreibern ausgesetzt. Die Nachfrage nach Immobilienkrediten ist stark rückläufig, bedingt durch das gestiegene Zinsumfeld. Durch neue politische Regelungen im Bereich der MaRisk 8.0, der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) ist eine Kostensteigerung im Risikomanagement und im Meldewesen der Banken zu erwarten. Die Margen geraten somit weiter unter Druck, wenn nicht schnell weitere Ertragsquellen erschlossen werden.
Eine bislang noch wenig beachtete Möglichkeit, wie Banken Zugang zu mehr Eigenkapital erlangen können, stellt die 25-prozentige Eigenmittelerleichterung des Artikels 501a CRR für Infrastrukturfinanzierungen dar. Banken können diese freigewordenen Eigenmittel dann entweder als zusätzlichen Risikopuffer verwenden oder damit weitere Kredite vergeben.
Hintergrund ist, dass die EU die Bedeutung von Infrastrukturinvestitionen als wesentlich einschätzt, um Europas Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und die Schaffung von Arbeitsplätzen zu unterstützen. Die Konjunkturerholung und das künftige Wirtschaftswachstum in der Union hängen stark von der Verfügbarkeit von Kapital für strategische Investitionen von europäischer Bedeutung in die Infrastruktur ab, insbesondere in Breitband- und Energienetze sowie Transportinfrastruktur – einschließlich der Infrastruktur für Elektro-Mobilität, vor allem in Industriezentren, in Bildung, Forschung und Innovation sowie in erneuerbare Energien und Energieeffizienz. Die Investitionsoffensive für Europa zielt darauf ab, zusätzliche Finanzierungsmittel für tragfähige Infrastrukturprojekte zu mobilisieren, unter anderem indem zusätzliche private Finanzierungsquellen erschlossen werden. Für einige potenzielle Investoren liegt das Hauptproblem darin, dass es vermeintlich an tragfähigen Projekten mangelt und die Kapazitäten für eine angemessene Risikobewertung aufgrund der diesen Projekten innewohnenden Komplexität begrenzt sind.
Die EU-Kommission hat daher mit dem Artikel 501a CRR ein Rahmenwerk geschaffen, welches ermöglichen soll Infrastrukturprojekte von hoher Güte anhand festgelegter Kriterien zu identifizieren und gezielt zu fördern. Zu diesen Gütekriterien zählen u. a. die Planbarkeit der Cashflows, die Expertise des Kreditnehmers im Bereich der Infrastrukturfinanzierung und andere risikomindernde Faktoren. Von Vorteil ist außerdem, dass Banken, die das VR-Rating für erneuerbare Energien verwenden, bereits viele Anforderungen des Artikel 501a CRR automatisch erfüllen.
Daher ist dieses Gesetz insbesondere für Banken mit einem hohen Kreditvolumen im Bereich der erneuerbaren Energien interessant – oder für solche, die eine strategische Ausweitung des Kreditgeschäfts in diesem Bereich planen.
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