Beratung Agrar und Energie

Lieferketten­sorgfaltspflichten­gesetz (LkSG)

Erfahren Sie, wie unsere maßgeschneiderten Beratungsleistungen Ihnen helfen, die Anforderungen des LkSG zu erfüllen und unternehmerische Verantwortung, um Umwelt und Menschenrechte zu schützen.

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Ihr Partner für die Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes

Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) fordert von großen Unternehmen, sich mit menschenrechts- und umweltbezogenen Risiken auseinanderzusetzen. Deren Lieferketten sollen transparent und weltweit sicher vor menschenrechtsbezogenen Risiken werden. Wir helfen Unternehmen, Ihren Sorgfaltspflichten nachzukommen.

Sowohl Privat- als auch Unternehmenskunden fordern vermehrt die Wahrnehmung der Verantwortung durch ihre Lieferanten und Dienstleister. Funktionierende Lieferketten sind aber auch aus eigenem Interesse wichtig für Ihr Unternehmen oder Ihre Bank. Sie sind ein fundamentaler Bestandteil für den wirtschaftlichen Erfolg.

Ihre Herausforderung

  • Sie sind als Zulieferer eines Unternehmens betroffen, das mindestens 1.000 Mitarbeitende beschäftigt oder tragen selbst für so viele Mitarbeitende unternehmerische Verantwortung und möchten wichtigste Handlungsfelder wirksam und effizient umsetzen.
  • Ihnen obliegen Berichts- sowie Dokumentationspflichten zu Risiken von Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörungen sowie dazugehörigen Abhilfemaßnahmen in Ihrer Lieferkette.
  • Sie müssen ein Beschwerdeverfahren einrichten, auf das Ihr Unternehmen beziehungsweise Ihre Bank, Ihre Zulieferer und Ihre Subzulieferer zugreifen können.
  • Eine Berichterstattungspflicht an das BAFA sowie eine offene und transparente öffentliche Darstellung dieser Sorgfaltspflichten ist erforderlich.

Unsere Lösung

  • Wir unterstützen Sie bei der Erstellung einer Grundsatzerklärung zu Ihrer Strategie für Ihre Lieferkette.
  • Wir analysieren und entwickeln ein passgenaues Risikomanagementsystem mit angemessenen Präventions- und Abhilfemaßnahmen.
  • Wir unterstützen Sie bei der Implementierung des Berichtswesens für die Öffentlichkeit und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie bei der Einrichtung eines lieferkettenübergreifenden Beschwerdeverfahrens.
  • Wir stehen Ihnen zur Seite bei behördlichen Kontrollen.

Ihre Vorteile

  • Sie festigen Ihre Kundenbindung und Position durch eine transparente und nachhaltige Lieferkette.
  • Sie stärken die Belastbarkeit Ihrer Lieferkette durch besser verfügbares Wissen und können Ihren Kunden und dem BAFA effizient berichten.
  • Sie können möglichen Bußgeldern und Reputationsrisiken durch ein präventives Risikomanagement entgegenwirken.

„Erfahren Sie, wie unsere maßgeschneiderten Beratungsleistungen Ihnen helfen, die Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes zu erfüllen.“

Michael Christian Wörner, Teamleiter Beratung und Betreuung Genossenschaften
Mit individuellen Lösungen und umfassender Beratung sorgen wir dafür, dass Ihre Lieferketten den gesetzlichen Standards ansprechen und Ihr Unternehmen nachhaltig erfolgreich ist.

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Michael Wörner
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