Beratung Nachhaltigkeit

EU-Taxonomie­verordnung und Green Asset Ratio nach TaxonomieVO

Wir unterstützen Sie bei der Integration der Anforderungen aus der Taxonomieverordnung in Ihre bestehenden Kreditprozesse vom Kundendialog bis zur Marktfolge, außerdem berechnen wir Ihre Green Asset Ratio (GAR).

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Die Taxonomieverordnung erfordert Kundendaten

Wir helfen Ihnen bei der Datenerhebung 

Seit dem Geschäftsjahr 2024 sind nachhaltigkeitsberichtspflichtige Unternehmen verpflichtet, die Anforderungen aus Artikel 8 der Taxonomieverordnung (Verordnung (EU) 2020/852) zu erfüllen und im CSR(D)-Bericht verschiedene Kennzahlen zur Taxonomiefähigkeit und Taxonomiekonformität Ihrer Wirtschaftsaktivitäten anzugeben. Für Kreditinstitute und Finanzunternehmen ist die zentrale Kennzahl die Green Asset Ratio, welche Aufschluss über das Verhältnis der taxonomiekonformen Vermögenswerte zu den gesamten Vermögenswerten gibt. Bei den relevanten Vermögenswerten handelt sich zu einem großen Teil um Finanzierungen und Wertpapiere, welche einer mehrstufigen Taxonomiekonformitätsprüfung auf Basis erhobener Kunden- beziehungsweise Wertpapierdaten unterzogen werden müssen. Daher ist die Integration des Datenerhebungsprozesses in die bestehenden Kreditvorgänge und die Abläufe in der Wertpapierbearbeitung von zentraler Bedeutung.

Unsere Spezialistinnen und Spezialisten mit viel Fachwissen im Bereich der Taxonomie unterstützen Sie bei der Integration der erforderlichen Verfahren in Ihre Prozesswelt, schulen Ihre Mitarbeitenden aus der Kundenberatung und der Marktfolge und berechnen mit Ihrem Rechnungswesen die Green Asset Ration auf Basis der vorhandenen Daten.

„Die Taxonomieanforderungen zur Erhebung der Green Asset Ratio betreffen als Schnittstellenthema verschiedenste Bereiche einer Bank und stellen die Verantwortlichen regelmäßig vor Herausforderungen. Wir helfen gerne dabei, diese Anforderungen zu meistern.“

Lea Oeckermann
AWADO GmbH WPG StBG

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