
Beratung in Rechnungslegungsfragen HBG und RechKredV
Die Rechnungslegung nach Handelsgesetzbuch (HGB) und Kreditinstituts-Rechnungslegungsverordnung (RechKredV) erfordert teilweise ein erhebliches Spezialwissen. Wir unterstützen Sie insbesondere bei komplexen Transaktionen und den damit verbundenen Fragestellungen.
Mehr erfahrenKomplexe Bilanzierungssachverhalte?
Wir lieben die damit verbundenen Herausforderungen!
Ihre Bank steht vor komplexen Bilanzierungsfragen oder möchte große Transaktionen mit erheblichen Auswirkungen auf die Gewinn- und Verlustrechnung durchführen? Dann lassen Sie sich gerne von uns unterstützen. Schließlich gibt es eine nicht unerhebliche Anzahl an Transaktionen, die selten durchgeführt werden und daher zu Unsicherheiten führen können. Zu nennen sind dabei unter anderem:
- Auslagerung von Pensionsrückstellungen
- Umwidmungen von Wertpapieren
- Einbringungen von Vermögensgegenständen in Tochtergesellschaften
- Einbringungen von Vermögensgegenständen in Spezialfonds
- Anwachsungen von Tochtergesellschaften
- Erstmalige Abbildung und Bilanzierung von Bewertungseinheiten nach § 254 HGB
- Durchführung von Debt-Equity-Swaps
- Bilanzierung von strukturierten Produkten nach IDW RS HFA 22
Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess – von der ersten Idee bis zur erfolgreichen Transaktion.
Zusätzlich bieten wir umfassende Unterstützungs- und Beratungsleistungen bei allen weiteren Themen der Rechnungslegung und Jahresabschlusserstellung. Neben unserem fachlichen Knowhow bringen wir aus unserer umfassenden Erfahrung bewährte Best-Practice-Ansätze für die prozessuale Gestaltung mit. Sprechen Sie uns für individuelle Themen gerne an.
„Die Auswirkungen auf die Rechnungslegung können geschäftspolitische Entscheidungen beeinflussen.“
Sie haben Fragen? Lassen Sie uns sprechen.
Vollumfängliche Beratung in Themen der Rechnungslegung
Ein Überblick über unsere Leistungen