
Aufsichtsrecht und Compliance
Wir unterstützen Sie in allen relevanten Bereichen des Aufsichtsrechts und der Corporate Governance.
Mehr erfahrenWas wir leisten
Wir bieten eine umfassende, rechtliche Unterstützung rund um die Corporate Governance von Kreditinstituten, Fintechs und sonstigen regulierten Unternehmen an. Neben allen relevanten Bereichen des Aufsichtsrechts – MaRisk, Eigenkapital- und Compliance-Anforderungen, Outsourcing und so weiter – beraten wir auch auf den Gebieten der Geldwäscheprävention, des Nachhaltigkeitsrechts und der Kryptoregulierung. Dabei profitieren unsere Mandantinnen und Mandanten von unseren maßgeschneiderten Lösungen bei der Umsetzung von regulatorischen Anforderungen. Unsere Unterstützung schließt die (außer-)gerichtliche Vertretung sowie die aufsichtsrechtliche Begleitung bei der Entwicklung neuer, innovativer Produkte und der Gestaltung entsprechender Aufbau- und Ablauforganisationen ein.
Immer mehr, immer strengere und immer komplexere Anforderungen aus Gesetzen, Regularien und Standards zwingen Unternehmen zur Etablierung und stetigen Anpassung eines effizienten Compliance Managements.
Unsere Unterstützungsangebote umfassen insbesondere folgende Leistungen:
- Umsetzung von Anforderungen für die MaRisk- und WpHG-Compliance sowie Kapitalmarkt-Compliance
- Fragen der bankinternen Aufbau- und Ablauforganisation
- Corporate Governance
- Projektbegleitung Auslagerung
- Prüfung von Auslagerungssachverhalten
- Begleitung der Erstellung von Risikoanalysen
- Vertragsgestaltung inklusive Service Level Agreements
- Auslagerungsmanagement
- Schnittstelle zu Datenschutz und IT-Recht
- Beschwerdemanagement
- Begleitung bei Projekten rund um die Themen MiCAR und Kryptoregulierung
- Fragen zu dem Komplex Sustainability, Nachhaltigkeitsrisiken und Regulatorik
- Umsetzung und Beratung entlang der Vorgaben aus der CRR, dem KWG, dem ZAG und dem WPiG


Eine wichtigen Spezialbereich bildet das Geldwäschegesetz (GwG): Es legt den jeweils Verpflichteten, zum Beispiel Kreditinstituten und Versicherungsunternehmen, umfangreiche Sorgfaltspflichten auf. Bei Verstößen drohen erhebliche Sanktionen wie zum Beispiel die Verhängung von Bußgeldern.
Unsere Spezialistinnen und Spezialisten sind Mitglieder des Arbeitskreises „Geldwäsche“ des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR). Daher sind wir zum Thema Geldwäscheprävention im regelmäßigen Austausch mit Fachleuten der genossenschaftlichen Finanzgruppe, der Deutschen Kreditwirtschaft und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Wir beraten in der Geldwäscheprävention insbesondere zu folgenden Punkten:
- Risikomanagement, Risikoanalyse, Interne Sicherungsmaßnahmen
- Dokumentationspflichten
- Kundenbezogene vereinfachte beziehungsweise verstärkte Sorgfaltspflichten, Identifizierung, Legitimation
- Auskunftsersuchen, Herausgabeverlangen, Hausdurchsuchung
- Verdachtsfallmeldung, Anhaltepflicht, Verbot der Informationsweitergabe
Sie haben Fragen? Lassen Sie uns sprechen.
Die Kunst mehr als zu vertreten
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