
Gruppenmeldungen und Konsolidierung
Wir unterstützen Sie bei der aufsichtsrechtlichen Beurteilung von handels- und aufsichtsrechtlichen Fragestellungen zu Konsolidierungspflichten und Gruppenmeldungen nach HGB und CRR.
Mehr erfahrenAufsichtsrechtliche und handelsrechtliche Konsolidierung
Wir unterstützen Sie bei Ihrem Wachstumskurs
Geplante oder bestehende Gruppenstrukturen bringen tiefgreifende Fragestellungen im Handels- und Aufsichtsrecht mit sich. Wir unterstützen Sie maßgeschneidert bei der aufsichtsrechtlichen Einordnung Ihrer Gesellschaften, der Abgrenzung der Konsolidierungskreise sowie der Fragestellung, ob ein „Konzernabschluss“ im handels- und aufsichtsrechtlichen Sinne aufgestellt werden muss. Selbstverständlich beachten wir dabei die Vorgaben aus dem Handelsgesetzbuch (HGB) sowie der Capital Requirements Regulation (CRR). Auch die Optimierung bestehender Strukturen kann sinnvoll sein, gerne helfen wir Ihnen dabei mit unserer Expertise weiter.
In den Projekten arbeiten wir mit einem Team aus Fachleuten aus den Bereichen Aufsichtsrecht und Rechnungslegung zusammen. So können wir Ihr Vorhaben optimal unterstützen. Möglich sind zudem an Ihrem Bedarf ausgerichtete gutachterliche Stellungnahmen, Inhouse-Workshops sowie Qualitätssicherungen und Coachings.
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Ihr Partner, um die Anforderungen der Regulatorik zu meistern
Stellen Sie die Weichen für Ihre Wachstumsstrategie und heben Sie regulatorisches Potenzial zur Optimierung Ihrer Kennzahlen