
WpHG und Geldwäsche
Mit dem Spezialistenteam Geldwäsche bieten wir ein erfahrenes Netzwerk aus rund 30 Expertinnen und Experten, deren Spezialistentum in den Fachgebieten Beratung, Bildung, Prüfung und Recht liegt. Durch unsere vielschichtigen Kompetenzen sind wir in der Lage, flexibel und individuell auf Ihre Wünsche einzugehen. Wir unterstützen Sie gern mit Leistungen in höchster Qualität. Als unser Ziel messen wir uns einzig an der Zufriedenheit und am Erfolg unserer Mandanten.
Mehr erfahrenDie Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) schreibt: „Es gehört zur ordnungsgemäßen Geschäftspolitik aller verpflichteten Unternehmen, den Missbrauch des Finanzsystems durch Verschleierung und Verschiebung von Vermögenswerten illegaler Herkunft sowie Finanzierung von Terrorismus zu verhindern. Solche kriminellen Aktivitäten können nicht nur die Reputation und Solidität eines Unternehmens bedrohen, sondern auch die Integrität und Stabilität des gesamten Finanzplatzes gefährden.“ (BaFin, 2018)
Dieses Zitat der Aufsichtsbehörde würden wohl alle Verpflichteten unterschreiben. Aber wer ist überhaupt Verpflichteter im Sinne des Geldwäschegesetzes? Und wie erreichen Sie als Verpflichteter bestmöglich ihr Ziel, die Gesetze sowie die Anforderungen der Aufsichtsbehörden vollständig und richtig umzusetzen? Zu nennen sind hier etwa das Geldwäschegesetz (GwG), die Auslegungs- und Anwendungshinweise (AuA, AuA AT), die Guidelines der europäischen Bankenaufsicht EBA, Verordnungen, besondere Pflichten der Institute nach § 24c Kreditwesengesetz (KWG), Rundschreiben der BaFin etc. Kreditinstitute müssen darüber hinaus beachten, dass sie neben den Maßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gemäß § 25h Abs. 1 Satz 1 KWG auch interne Sicherungsmaßnahmen und Sicherungssysteme zur Verhinderung strafbarer Handlungen vorzuhalten haben.

Unser Leistungsangebot richtet sich insbesondere an:
- Kreditinstitute (sowie deren Tochterunternehmen)
- Finanzdienstleistungsinstitute
- Zahlungsinstitute und E-Geld-Institute
- Steuerberater
- Immobilienmakler
- Güterhändler
Leistungen im Bereich WpHG und Geldwäsche
Herausforderungen?
Wir meistern sie gemeinsam
„Deutschland darf nicht länger den Ruf eines Geldwäsche-Paradieses haben. Wir haben den Mut zum großen Wurf“ (Eckpunkte des Bundesministeriums der Finanzen für eine schlagkräftigere Bekämpfung der Finanzkriminalität vom 24.08.2022).
Die Verpflichteten im Sinne des Geldwäschegesetzes (GwG) haben sich mit einer ständig schärferen Regulatorik auseinanderzusetzen. Verschärfungen aus der Deutschlandprüfung der Financial Action Task Force on Money Laundering (FATF), die geplante Einrichtung einer Geldwäsche-Superbehörde, der risikobasierte Ansatz in der Bekämpfung von Geldwäsche, Praxisprobleme in Verbindung mit Russland-Sanktionen, Entwicklungen in der Terrorismusfinanzierung (Stichworte Menschenhandel, Extremismus, Terrorismusfinanzierung von rechts, islamistisch geprägter Terrorismus) sind nur einige Schlagworte, mit denen sich unsere Kunden jetzt und künftig auseinandersetzen müssen.
Verstöße gegen die Geldwäschevorschriften können ordnungsrechtlich und strafrechtlich sanktioniert werden. Zudem sind auf der Grundlage von § 25 h Abs. 1 Satz 1 KWG interne Sicherungsmaßnahmen und entsprechende Sicherungssysteme einzurichten, die der Verhinderung von strafbaren Handlungen dienen, welche zu einer Gefährdung des Vermögens führen können.
Unsere Lösung
Wir bieten mit dem Spezialistenteam Geldwäsche ein erfahrenes Netzwerk aus rund 30 Expertinnen und Experten in den Fachgebieten Beratung, Bildung, Prüfung und Recht. Aufgrund unserer vielschichtigen Kompetenzen sind wir in der Lage schnell, flexibel und individuell auf Ihre Bedürfnisse einzugehen. Es begeistert uns, Ihnen dank unseres Know-hows und unserer Konzepte sowie der gewachsenen Erfahrung unserer Spezialistinnen und Spezialisten effiziente Lösungen für Ihre Anforderungen anbieten zu können.

“Unser Antrieb ist, dass Sie die Einhaltung der geldwäscherelevanten Gesetze und aufsichtlichen Anforderungen effektiv sicherstellen können.”
“Außerdem unterstützen wir Sie bei der Verhinderung von strafbaren Handlungen, die zu einer Gefährdung Ihres Vermögens sowie zu Reputationsverlust führen können.”

Ihre Vorteile auf einen Blick
- Sie stellen die Einhaltung der geldwäscherechtlichen Anforderungen sicher und erhalten schnelle Hilfe bei der Umsetzung regulatorischer Änderungen.
- Sie stellen sicher, dass Sie über angemessene Sicherungssysteme verfügen, die der Verhinderung von strafbaren Handlungen dienen, welche zu einer Gefährdung des Vermögens Ihres Unternehmens führen können
- Sie stellen die Aufgaben der Internen Revision im Bereich der Geldwäscheprävention und Betrugsprävention sicher
- Sie erhalten vielschichtige Unterstützung eines Netzwerkes von 30 Expertinnen und Experten aus den Fachbereichen Beratung, Bildung, Prüfung und Recht