Steuer

Einholung verbindlicher Auskünfte und lohn­steuerlicher Anrufungs­auskünfte

Wir schaffen steuerliche Klarheit! 

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Komplexe Anforderungen. Klare Lösungen.

Sie benötigen steuerliche Planungssicherheit für Ihr Projekt gegenüber der Finanzverwaltung? Gern stellen wir diese für Sie her und holen verbindliche Auskünfte (§ 89 AO) oder lohnsteuerliche Anrufungsauskünfte (§ 42 e EStG) für Sie ein.

Sie haben Fragen? Lassen Sie uns sprechen

Beatrix Liese
AWADO WPG
Beatrix Liese

Steuerberaterin

Fachberaterin für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)

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Rolf-Sören Loges
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Rolf-Sören Loges

Steuerberater, Director

Transaktionsberatung

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