Steuer

Einholung verbindlicher Auskünfte und lohn­steuerlicher Anrufungs­auskünfte

Wir schaffen steuerliche Klarheit! 

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Komplexe Anforderungen. Klare Lösungen.

Sie benötigen steuerliche Planungssicherheit für Ihr Projekt gegenüber der Finanzverwaltung? Gern stellen wir diese für Sie her und holen verbindliche Auskünfte (§ 89 AO) oder lohnsteuerliche Anrufungsauskünfte (§ 42 e EStG) für Sie ein.

Sie haben Fragen? Lassen Sie uns sprechen

Anja Nisbach
AWADO WPG StBG
Anja Nisbach

Teamcoordinator - Referat Lohnsteuer, Steuerberaterin

+49 211 160914852

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Thomas Rasche
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Manager Tax – Referat Lohnsteuer, Rechtsanwalt, Steuerberater

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