
Arbeitsrecht für Banken und Unternehmen
Lernen Sie die umfangreichen und ganzheitlichen arbeitsrechtlichen Beratungsmöglichkeiten der AWADO Rechtsanwaltsgesellschaft kennen. Unsere spezialisierten Expertinnen und Experten finden für jeden Fall die optimale Lösung.
Mehr erfahrenFachliche Exzellenz im Arbeitsrecht…
… und darüber hinaus!
Arbeitsrecht betrifft alle Branchen und ist auf Grund der Schnittmengen zum Sozial, Steuer- Gesellschafts- und Aufsichtsrecht interdisziplinär wie kaum ein anderes Rechtsgebiet. Unsere Spezialistinnen und Spezialisten beraten Sie bei allen arbeitsrechtlichen Fragen – immer durchsetzungsstark, aber auch mit dem notwendigen Feingefühl, von der einzelnen rechtlichen Anfrage bis hin zu komplexen Transaktionen.
Individualarbeitsrecht
Wir beraten Sie zu jedem Zeitpunkt des gesamten „Employee Lifecycle“ und unterstützen Sie bei allen erforderlichen Maßnahmen.
Auf Ihren Wunsch überprüfen wir Stellenanzeigen und prüfen und erstellen Arbeits- und Anstellungsverträge für Mitarbeitende, Führungskräfte sowie Geschäftsleiter.
Bei Fragen zu laufenden Arbeitsverhältnissen stehen wir Ihnen mit unserer Beratung stets zur Seite. Beispielsweise bei Fragen zu Urlaub, Krankheit, betrieblichem Eingliederungsmanagement und Schwerbehinderung, Mutterschutz- und Elternzeit, sowie Arbeitszeitreduktion.
Wir wissen, dass es gerade bei Arbeitsverhältnissen zu herausfordernden Situationen kommen kann. Auch in diesen Momenten bieten wir professionelle und an Ihren Zielen orientierte Unterstützung an. Zum Beispiel, wenn Haftungsansprüche gegen Mitarbeitende geltend gemacht werden müssen, Abmahnungen ausgesprochen werden müssen oder wenn die Trennung von Mitarbeitenden ansteht. In diesem Fall führen wir Sie durch die notwendigen Voraussetzungen, übernehmen den erforderlichen Schriftverkehr und vertreten Ihre Position bei Bedarf vor Gericht.
Kollektives Arbeitsrecht
Wir beraten Sie bei allen Fragen des kollektiven Arbeitsrechts, also vor allem bei der Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat. Wir unterstützen Sie bei der Prüfung und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen sowie Interessenausgleichen und Sozialplänen. Wir prüfen vom Betriebsrat gestellte Ansprüche und wehren diese ab.
In Beschlussverfahren vor den Arbeitsgerichten und auch bei Einigungsstellenverfahren vertreten wir Sie. In Einigungsstellenverfahren stehen Ihnen unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte auch als Beisitzer zur Verfügung.
Selbstverständlich begleiten wir Sie auch in tarifrechtlichen Fragen und handeln Haustarifverträge für Sie aus.
Betriebliche Altersversorgung (bAV) und betriebliche Krankenversicherung (bKV)
Wenn Sie Ihren Mitarbeitenden betriebliche Sozialleistungen anbieten möchten, sind wir der richtige Ansprechpartner für die rechtliche Gestaltung. Wir entwerfen für Sie Versorgungsordnungen, Betriebsvereinbarungen und erforderliche datenschutzrechtliche Einwilligungen.
Wir sind ebenfalls Ihr Ansprechpartner für alle Fragen, die sich im Arbeitsverhältnis zu bKV und bAV ergeben können. Auch bei komplexen Vorhaben, einem so genannten „Eingriff in die bAV“, oder einem Wechsel des Durchführungswegs sind wir für Sie da.
Transaktionen, Umstrukturierungen, Umwandlungen
Gesellschaftsrechtliche Vorhaben, zum Beispiel Verschmelzungen, Carve-Outs oder Neugründungen, setzen stets auch eine umfassende arbeitsrechtliche Begleitung voraus. Nahezu immer stellt sich die Frage, ob ein Betriebsübergang oder sogar eine Betriebsänderung vorliegt. Auf die notwendigen Unterrichtungsschreiben und Verhandlungen mit Betriebsräten sind wir spezialisiert. Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei der Optimierung Ihres Vorhabens aus (kollektiv-)arbeitsrechtlichen Gesichtspunkten und bei der Kommunikation gegenüber Ihren Mitarbeitenden.
Sozialversicherungsrecht
Bereits in der alltäglichen Personalarbeit kann es regelmäßig zu sozialversicherungsrechtlichen Fragen kommen. Wir begleiten darüber hinaus auch Betriebsprüfungen der Deutschen Rentenversicherung oder anderer Sozialversicherungsträger. Wir übernehmen hierbei auf Ihren Wunsch die Kommunikation mit den Betriebsprüferinnen und Betriebsprüfern und nehmen Bescheide und Nachforderungen im Anschluss an eine Betriebsprüfung unter die Lupe.
Wir sind außerdem Expertinnen und Experten für die Gestaltung Ihres Fremdpersonaleinsatzes. Sowohl bei Fragestellungen zur Arbeitnehmerüberlassung als auch bei dem Einsatz von freien Mitarbeitenden können wir Ihnen dank unserer Expertise bestmögliche Rechtssicherheit bieten.
Sollte Ihnen die Beschäftigung von Scheinselbständigen seitens der Sozialversicherungsträger oder der Staatsanwaltschaft vorgeworfen werden, unterstützen wir Sie bei der Abwehr von Bescheiden und Ansprüchen. Außerdem vertreten wir Sie vor den Sozial- und Strafgerichten.
Sie haben Fragen? Lassen Sie uns sprechen.
Die Kunst mehr als zu vertreten
Wir machen als Kanzlei das, was andere auch machen – und eben viel mehr. Lernen Sie unser umfassendes Leitungsportfolio kennen.