Recht

Bank- und Kapital­markt­recht

Wir bieten Ihnen bei sämtlichen Fragen des Bank- und Kapitalmarktrechts hochspezialisierte Beratung aus einer Hand. Unser Fachteam unterstützt Sie bei Ihrem Tagesgeschäft, gestaltet oder prüft neue Produkte, verhandelt Verträge und vertritt Sie bei strittigen Auseinandersetzungen.

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Ein Überblick über unser Leistungsspektrum

  • Bankvertragsrecht inklusive allgemeines Bank- und Sparkassenvertragsrecht,
  • Kreditvertrags- und Kreditsicherungsrecht inklusive des Verbraucherkreditrechts,
  • Konsortialkredit- und Sicherheitenpoolverträge,
  • Leasing,
  • Zahlungsverkehrsrecht,
  • Vertretung in Abmahnverfahren gegenüber Verbraucherschutzvereinen (zum Beispiel SfB, VZBV),
  • Juristische Beratung bei Projekt- und Akquisitionsfinanzierung,
  • Interessenwahrnehmung bei behaupteten Ansprüchen wegen Beratungspflichtverletzungen und im Zusammenhang mit Online-Betrugs-Sachverhalten.

Unsere Produkte

Berechnungstool für Prämiensparverträge / Bonussparverträge

Die Anwendung ermöglicht es Banken, für standardisierte Prämiensparverträge eine Neuberechnung (Zinsen plus Bonus) vorzunehmen. Dabei werden die von der ober- und höchstrichterlichen Rechtsprechung vorgegebenen Parameter und die durch diese anerkannte Referenzzinsreihe (börsennotierte Bundeswertpapiere mit Restlaufzeiten von über 8 bis 15 Jahren) zugrunde gelegt. Voraussetzung für die Berechnung ist, dass die festgelegten Sparraten planmäßig dem Zeitpunkt und der Höhe nach sowie ohne Unterbrechung geleistet worden sind.

Die Anwendung können Sie für 500 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bei uns erwerben. Ein unabhängiges finanzmathematisches Gutachten hat bestätigt, dass das Tool die gestellten Anforderungen erfüllt.

Aktuell liegt das Berechnungstool in der Version 1.2 vor. Das Update weist insbesondere folgende Verbesserungen auf:

  • Eingabe des Datums (Jahr und Monat) des Vertragsabschlusses, so dass bei einem auseinanderfallen von Monat des Vertragsabschlusses und Einzahlungsbeginn das Verhältnis zum Referenzzinssatz korrekt abgebildet wird
  • Nunmehr ist für die Berechnung der Referenzzinssatz des Vormonats maßgeblich; erst zu Beginn des Monats wird der Zins für den vergangenen Monat von der Bundesbank veröffentlicht

Wir entwickeln die Anwendung laufend weiter. Ziel ist es, weitere Funktionen und Verbesserungen vorzunehmen. Dazu zählen zum Beispiel, die Kapitalertragssteuer zu berücksichtigen sowie Berechnungen anhand eines weiteren Referenzzinssatzes mit einer längeren Laufzeit vorzunehmen.

Mustervergleichsverträge für Einigung mit den Kunden bei Bonussparverträgen

Der Bundesgerichtshof hat mit den beiden Urteilen vom 09.07.2024 zu den Az. XI ZR 40/23 und XI ZR 44/23 Entscheidungen zu ausstehenden Rechtsfragen bei Bonussparverträgen getroffen. Dies betrifft Prämiensparverträge mit einer Laufzeit von mindestens 15 Jahren und einer Kündigungsfrist für Sparerinnen und Sparer von drei Monaten. Demnach hat die Nachberechnung der Zinsen bei einer unwirksamen Zinsänderungsklausel nach Maßgabe der folgenden Parameter zu erfolgen:

  • Als Referenzzinssatz sind die „Ist-Zinssätze“ der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Zeitreihe der Umlaufsrenditen börsennotierter Bundeswertpapiere mit Restlaufzeiten von über acht bis 15 Jahren (WU 9554) zugrunde zu legen.
  • Der anfängliche relative Abstand des Vertragszinssatzes zum Referenzzinssatz ist über die Vertragslaufzeit beizubehalten.
  • Der Vertragszinssatz ist monatlich an den Referenzzinssatz ohne Erreichen einer Anpassungsschwelle anzupassen.

Damit stehen höchstrichterlich nunmehr die Parameter fest, wie die Nachberechnung derartiger Verträge vorzunehmen ist. Inhaltlich verweisen wir auf das Rundschreiben des BVR vom 26.08.2024, in dem die Rechtsprechung unter Verweis auf die vorangegangenen Rundschreiben zusammengefasst wird.

Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) empfiehlt in dem oben genannten Rundschreiben, dass sich Kreditinstitute bei Kundenbeschwerden durch einen Vergleich einigen sollten. Dadurch sollen Rechtsstreitigkeiten beendet und gerichtliche Weiterungen verhindert werden.

Die AWADO Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat drei Vergleichsverträge als Muster für die Abwicklung von Bonussparverträgen entwickelt:

  • Laufender Vertrag mit Fortführung
  • Laufender Vertrag mit Beendigung
  • Beendeter Vertrag

Diese beinhalten die vorstehenden Anforderungen. Ein Mustervertrag erfasst die Situation, dass der Bonussparvertrag bereits beendet ist und mit dem Kunden eine Einigung über mögliche Zinsnachzahlungen erzielt werden soll. Die andere Variante betrifft den Fall, dass der Vertrag noch nicht beendet ist, gegebenenfalls Zinszahlungen zu leisten sind und die Verzinsung entsprechend mit der Zinsreihe WU 9554 bis zum Vertragsende weitergerechnet werden soll.

Die beiden Musterverträge können bei der AWADO Rechtsanwaltsgesellschaft für insgesamt 500 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer erworben werden. 

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Philipp Strecker
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Philipp Strecker

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