Beratung Geldwäsche und WpHG

Beratungs­leistungen zur Geld­wäsche­prävention

Unsere Fachleute unterstützen Banken bei allen Themen rund um die Geldwäscheprävention.

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Die Bundesregierung hat den Kampf gegen Finanzkriminalität intensiviert. Der ehemalige Bundesfinanzminister Christian Lindner betonte bereits 2022: „Deutschland darf nicht länger den Ruf eines Geldwäsche-Paradieses haben. Wir haben den Mut zum großen Wurf: Mit leistungsfähigen und wirksamen Strukturen werden wir dafür sorgen, dass die ehrlichen Kaufleute vor denen geschützt werden, die sich nicht an Regeln halten.“

Kreditinstitute, die die Vorgaben des Geldwäschegesetzes (GwG) erfüllen müssen, sind folglich von einer sich ständig verschärfenden Regulatorik betroffen. Einige Beispiele für Themen, mit denen sich Banken und Sparkassen aktuell und künftig auseinandersetzen müssen: Neue Anforderungen aus der Deutschlandprüfung der Financial Action Task Force on Money Laundering (FATF), die geplante Einrichtung einer Geldwäsche-Superbehörde, der risikobasierte Ansatz in der Bekämpfung von Geldwäsche, Praxisprobleme in Verbindung mit Russland-Sanktionen und Entwicklungen in der Terrorismusfinanzierung (Stichworte Menschenhandel, Extremismus, Terrorismusfinanzierung von rechts, islamistisch geprägter Terrorismus).

Verstöße gegen die Geldwäschevorschriften können ordnungsrechtlich und strafrechtlich sanktioniert werden. Zudem sind auf der Grundlage von § 25h Abs. 1 Satz 1 des Kreditwesengesetzes (KWG) interne Sicherungsmaßnahmen und entsprechende Sicherungssysteme einzurichten, die der Verhinderung von strafbaren Handlungen dienen, welche zu einer Gefährdung des Vermögens führen können.

Die AWADO Gruppe bietet Ihnen mit dem Spezialistenteam Geldwäsche ein erfahrenes Netzwerk aus rund 30 Expertinnen und Experten. Unser Team kann sie bei allen Themen rund um die Geldwäscheprävention umfassend und individuell beraten.

Geldwäscheprävention – Unterstützung und Beratung bei Anforderungen an das Backtesting  

Kreditinstitute müssen Geschäftsbeziehungen und einzelne Transaktionen mit Blick auf Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung oder strafbare Handlungen erkennen. Etwa, wenn diese im Verhältnis zu vergleichbaren Fällen besonders komplex oder groß sind, ungewöhnlich ablaufen oder ohne offensichtlichen wirtschaftlichen oder rechtmäßigen Zweck erfolgen. Dafür setzen Banken Datenverarbeitungssysteme ein. In der Regel ist dies bei Genossenschaftsbanken das Monitoringsystem Geno-SONAR. In ihren Auslegungs- und Anwendungshinweisen (AuA-BT-KI) führt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) aus, dass Banken die ordnungsgemäße Funktionalität ihrer Monitoringsysteme laufend überprüfen müssen. Dazu hat der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) ein Konzept zur Überprüfung der Monitoringsysteme aufgestellt.

Gerne unterstützen wir Sie dabei, das BVR-Konzept für Ihr Haus zu individualisieren. Dazu bieten wir Ihnen ein flexibles, auf Ihre Bedürfnisse abgestimmtes Beratungsangebot an. 

Wir beraten Sie wahlweise zu allen Modulen des BVR-Konzepts, oder zu einzelnen der sechs Module, etwa der Anwendung relevanter Typologien oder der Untersuchung von Verdachtsmeldungen. 

Gemeinsam maximieren wir die Effizienz und Genauigkeit Ihres Monitoringsystems.

Unsere Leistungen im Überblick
  • Erstellung und Aktualisierung von Risikoanalysen unter Einbeziehung der Bruttorisiken (vor Sicherungsmaßnahmen) sowie der Bewertung der Nettorisiken (nach Sicherungsmaßnahmen), bei Bedarf einschließlich einer Gruppenrisikoanalyse und Risikoanalysen von Tochtergesellschaften
  • Handlungsbedarf bei aktuellen Gegebenheiten wie zum Beispiel dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine oder Finanzsanktionen
  • Inhouse-Workshops und Schulungen im Unternehmen
  • Vorabchecks zu aufsichtsrechtlichen Neuerungen im Hinblick auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
  • Vorbereitung einer Prüfung nach Paragraf 44 KWG (Simulation einer Sonderprüfung auf Basis der Erkenntnisse und bisheriger Prüfungsergebnisse, optional mit einem Interviewtraining)
  • Unabhängige Beurteilung der Sicherungsmaßnahmen (einschließlich der eingesetzten Monitoringsysteme) inklusive Aufzeigen von Verbesserungspotenzialen
  • Unterstützung bei gruppenweiten Pflichten
  • Beratung zu Prozessqualität und Prozessumsetzung (auf Basis von Soll-Soll- sowie Soll-Ist-Abgleichen)
  • Unterstützung bei der Bereinigung bestehender Feststellungen
  • Beratung und Begleitung bei Insourcing des oder der Geldwäschebeauftragten (von Outsourcing-Dienstleistern zurück in das Unternehmen)

Sie haben Fragen? Lassen Sie uns sprechen.

Tobias Lüttebrandt
AWADO WPG StBG
Tobias Lüttebrandt

Senior Consultant

+49 151 22097702

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Thomas Weitz
AWADO WPG StBG
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Andreas Meyer
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