Sicherheitsrichtlinie der Kassenärztlichen Vereinigung
26. Juli 2022
Die Europäische Union hat am 25. Mai 2018 die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) eingeführt. Seither gelten für Unternehmen verpflichtende gesetzliche Vorgaben zur Verarbeitung personenbezogener Daten.
Auch Arztpraxen müssen sich an diese Vorgaben halten. Für sie gelten allerdings seit dem 1. Juli 2022 neue, konkretisierte Anforderungen, entsprechend der IT-Sicherheitsrichtlinie der Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV).
Worauf müssen Arztpraxen jetzt besonders achten - das haben wir Finn Plevier aus unserem IT-Spezialistenteam gefragt.
Worum genau geht es bei den konkretisierten Anforderungen aus der IT-Sicherheitsrichtlinie der KBV?
Für Arztpraxen waren die in der DSGVO beschriebenen Anforderungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten zu unbestimmt. Aus diesem Grund hat die KBV den Auftrag erhalten, die Handhabung der Vorgaben der DSGVO für die vertragsärztliche Praxis zu vereinheitlichen und zu erleichtern.
Warum sollten Arztpraxen JETZT reagieren? Welche Konsequenzen drohen?
Da die Frist bereits abgelaufen ist, empfehlen wir dringend allen Arztpraxen eine zeitnahe Umsetzung dieser Anforderungen. Verstöße gegen die Regelungen der DSGVO können sowohl Haftungsrisiken für die Inhaber mit sich bringen als auch zu signifikanten Geldbußen oder Schadenersatzforderungen führen.
