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Steigende Anforderungen an die Compliance Funktion

15. Februar 2024

Gemeinsame Workshops mit der Bundesbank

Gemeinsam mit der Bundesbank haben Miriam Wentzel und Peter Uherr, Mitarbeitende des Compliance-Teams unserer AWADO GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft (AWADO GmbH WPG StBG), kürzlich mehrere Workshops zum Thema „Erwartungshaltung der Aufsicht durch gesteigerte Anforderungen an die (MaRisk) Compliance-Funktion“ durchgeführt. Diese Workshops, die in Zusammenarbeit mit Henning Riediger, Prüfungsleiter im Referat Bankgeschäftliche Prüfungen bei der Bundesbank, durchgeführt wurden, fanden in Hannover, Nümbrecht und Karlsruhe statt. Wir fassen in einem Review die wesentlichen Erkenntnisse der Workshops nochmals für Sie zusammen.

Tagesordnungspunkte Workshops

Tagesordnungspunkt 1:
Aufbauorganisatorische Einbindung der Compliance-Funktion

Nach einer kurzen Vorstellungsrunde der Dozenten wurde der erste Tagesordnungspunkt, die aufbauorganisatorische Einbindung der Compliance-Funktion, erörtert. Dabei wurden die Grundlagen und die Historie der MaRisk sowie der damit verbundene Verbraucherschutz diskutiert. Es wurde hervorgehoben, dass die Anzahl der Kundenbeschwerden in allen Institutsgruppen in den Jahren 2020-2022 stetig zugenommen hat.

 

Tagesordnungspunkt 2: Compliance-Kultur im Unternehmen

Der zweite Tagesordnungspunkt konzentrierte sich auf die Compliance-Kultur im Unternehmen. Compliance sollte nicht als Last, sondern als Mehrwert empfunden werden. Um die Compliance-Kultur zu fördern, kann ein Verhaltenskodex („Code of Conduct“) veröffentlicht werden. Dieser bildet das Fundament für eine gesetzeskonforme und ethisch orientierte nachhaltige Unternehmenskultur. Weiterhin kann eine angemessene Fehlerkultur und ein Risikobewusstsein die Steigerung der Wirksamkeit des Risikomanagements bewirken. Auch die Geschäftsführung kann im Rahmen des sog. „Management-Commitments“ die Ziele, Pläne und Entscheidungen der Compliance-Funktion aktiv unterstützen und umsetzen.

 

Tagesordnungspunkt 3: Compliance-Prozesse

Im weiteren Verlauf des Workshops wurde das Thema der Compliance-Prozesse diskutiert. Die Basis hierfür bilden die Arbeitsanweisungen, welche nachvollziehbar und plausibel überprüfbar sein sollten. Es wurde darauf hingewiesen, dass die beschriebenen Aufgaben der Compliance-Funktion selbst auf Richtigkeit und Aktualität geprüft werden sollten. Weiterhin wurden die weiteren Aufgaben der Compliance-Funktion erläutert, wie beispielsweise das Erstellen einer Risikoanalyse, eines Jahresüberwachungsplans und das rechtliche Monitoring. Zu diesen Themenschwerpunkten wurden die häufigsten Feststellungen bei Sonderprüfungen genannt und Hinweise zur Vermeidung solcher gegeben. Auch im Bereich der internen Kommunikation wurden die häufigsten Feststellungen vorgestellt.

 

Tagesordnungspunkt 4: Auslagerungen

Gegen Ende des Workshops wurde das Thema Auslagerungen aufgegriffen. Hier wurden zunächst die Grundlagen der MaRisk erläutert, bevor auf die jeweiligen Mängelanfälligkeiten eingegangen wurde. Dieser Tagesordnungspunkt wurde durch die Erläuterung von Auslagerungen der Compliance-Dienstleistungen abgerundet.

 

Tagesordnungspunkt 5: Personelle Ausstattung der Compliance-Funktion

Auch zur Thematik der personellen Ausstattung der Compliance-Funktion wurden Teilergebnisse der Sonderprüfungen vorgestellt. Es wurde betont, dass es keine explizite Formel für eine ausreichende Personalzumessung seitens der Aufsicht gibt, entscheidend ist hier das Ergebnis des SOLL-IST-Abgleichs.

 

Zusammenfassung und Ausblick

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die neue MaRisk auch, oder vor allem, auf den Ergebnissen der Sonderprüfungen basieren wird. Dieser Ausblick rundete den informativen und aufschlussreichen Workshop ab.

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Peter Uherr
Senior Manager
Leiter Kompetenzteam Compliance

Ich freue mich auf eine E-Mail oder einen Anruf von Ihnen!
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Miriam Wentzel
Consultant Compliance

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