Sollmaßnahmenkatalog: von der Anforderung bis zur Umsetzung
Anforderungen aus Tz. 3.6 und Tz. 3.7 BAIT sowie AT 7.2 Tz. 2 MaRisk
Sollmaßnahmenkatalog: von der Anforderung bis zur Umsetzung
Anforderungen aus Tz. 3.6 und Tz. 3.7 BAIT sowie AT 7.2 Tz. 2 MaRisk

Sollmaßnahmenkatalog: von der Anforderung bis zur Umsetzung

Unsere Kollegen beleuchten im IKSPraktiker der FCH Gruppe AG die Anforderungen aus BAIT sowie MaRisk

Der Sollmaßnahmenkatalog ist längst eine verankerte Anforderung im Rahmen der aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Informationstechnologie. So gilt die
Anforderung, einen Sollmaßnahmenkatalog zu definieren, nicht nur für Banken, sondern für eine Vielzahl von regulierten Instituten bzw. Gesellschaften. 
Daher wurde die Anforderung zur Definition eines Sollmaßnahmenkataloges neben den Bankaufsichtlichen Anforderungen an die IT „BAIT“ (Tz. 3.6 BAIT) auch in den Kapitalverwaltungsaufsichtlichen Anforderungen an die IT „KAIT“ (Kapitel 3, Tz. 21 KAIT), Versicherungsaufsichtliche Anforderungen an die IT „VAIT“ (Tz. 3.7 VAIT) sowie zuletzt in den Zahlungsdiensteaufsichtlichen Anforderungen an die IT von Zahlungs- und E-Geld-Instituten „ZAIT“ (Tz. 3.6 ZAIT) dargelegt. 

Zum Artikel

Publikation

IKSPraktiker 09/2023

 


 

Autoren

Christopher Uhl, Alexander Beck, Christopher Stahl