Der Sollmaßnahmenkatalog ist längst eine verankerte Anforderung im Rahmen der aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Informationstechnologie. So gilt die
Anforderung, einen Sollmaßnahmenkatalog zu definieren, nicht nur für Banken, sondern für eine Vielzahl von regulierten Instituten bzw. Gesellschaften.
Daher wurde die Anforderung zur Definition eines Sollmaßnahmenkataloges neben den Bankaufsichtlichen Anforderungen an die IT „BAIT“ (Tz. 3.6 BAIT) auch in den Kapitalverwaltungsaufsichtlichen Anforderungen an die IT „KAIT“ (Kapitel 3, Tz. 21 KAIT), Versicherungsaufsichtliche Anforderungen an die IT „VAIT“ (Tz. 3.7 VAIT) sowie zuletzt in den Zahlungsdiensteaufsichtlichen Anforderungen an die IT von Zahlungs- und E-Geld-Instituten „ZAIT“ (Tz. 3.6 ZAIT) dargelegt.
IKSPraktiker 09/2023
Christopher Uhl, Alexander Beck, Christopher Stahl