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AWADO GmbH WPG StBG: Wir begleiten Sie auf dem Weg zur 8. MaRisk-Novelle

28. August 2023

Ende Juni veröffentlichte der Gesetzgeber die 7. MaRisk-Novelle. Eine weitere könnte schon bald folgen. Die sich daraus ergebenen Veränderungen wird das Team Compliance künftig noch enger begleiten und zwar in Form eines neuen Newsletters, der ab September 2023 erscheinen wird. Hier können Sie sich schon jetzt für den kostenfreien Newsletter anmelden.

Wichtige Informationen aus einer Hand, von Expertinnen und Experten für Expertinnen und Experten. Das Team Compliance der AWADO GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft veröffentlicht ab kommenden Monat einen regelmäßigen Newsletter, in dem es den Weg von der 7. zur 8. MaRisk-Novelle begleitet und darüber hinaus weitere spannende Beiträge zu den Themen Nachhaltigkeit, Geldwäsche und Betrugsprävention sowie Wertpapier-Compliance liefert.

Mit diesem Newsletter wollen unsere Kolleginnen und Kollegen ihren Abonnentinnen und Abonnenten ein Fundament für die effiziente Umsetzung der Novelle bieten. Was erwartet Sie in unserem Newsletter?

Die 7. MaRisk-Novelle: Aktualisierte Richtlinien für das Risikomanagement im Finanzsektor

Mit der Einführung der 7. MaRisk-Novelle wurden bedeutende Änderungen vorgenommen, die die Art und Weise, wie Finanzinstitute ihre Risikomanagementprozesse gestalten, beeinflussen. Im Folgenden werfen wir einen Blick auf einige der Hauptänderungen dieser Novelle:

  1. Governance und (Risiko-)Kultur: Die 7. MaRisk-Novelle betont die Bedeutung einer starken Risikokultur und effektiven Governance-Strukturen. Banken werden aufgefordert, klare Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten im Risikomanagement festzulegen, um eine transparente Entscheidungsfindung sicherzustellen. Darüber hinaus wird die Implementierung von Strategien mittels einer zu definierenden Risikokultur gestärkt.
  2. Risikotragfähigkeit und Stressszenarien: Die Novelle stärkt die Anforderungen an die Risikotragfähigkeitsanalyse und -steuerung. Finanzinstitute müssen nun umfassende Stressszenarien weiterentwickeln, um ihre Widerstandsfähigkeit gegenüber verschiedenen wirtschaftlichen Schocks zu testen. ESG-Risiken sind in der normativen und ökonomischen Perspektive zu betrachten. Physische und transitorische Risiken sind ebenfalls zu bewerten.
  3. Schärfung des Proportionalitätsprinzips: Soweit in den MaRisk auf die EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung (EBA/GL/2020/06) verwiesen wird, können die Anforderungen dieser Leitlinien unter Berücksichtigung von festgelegten Verhältnismäßigkeitskriterien umgesetzt werden, welches beispielsweise im Rahmen einer Kreditvergabe relevant wird.
  4. ESG-Risiken als Risikotreiber: ESG-Risiken operieren als Risikotreiber (Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage eines beaufsichtigten Unternehmens) und können sich auf die wesentlichen Risikoarten auswirken.
  5. Ökologisch nachhaltige Kreditvergabe: Anforderungen an die Prozesse der Kreditentscheidung und -vergabe (Unvoreingenommenheit und Objektivität), Festlegung von Verfahren für das Kreditrisiko: Anpassung der Struktur auf den Kreditrisikoappetit sowie die Strategien und Limits für Kredite. Diese sollten dem mit dem jeweiligen Geschäftsmodell konform sein. Identifizierung und Vermeidung von Interessenkonflikten in Bezug auf die unvoreingenommene, objektive, den EBA-Leitlinien zur internen Governance entsprechenden Entscheidungen zur Kreditvergabe. Abdeckung von spezifischen Geschäftsfeldern werden in den Verfahren des Kreditrisikos kumuliert abgebildet.
  6. Weitere Änderungen: Betreffend Immobiliengeschäfte, Analyse von Geschäftsmodellen, Verwendung von Modellen, Kriterien für Sachverständige, Bewertung von Immobiliensicherheiten und beweglichen Vermögenswerten, Anforderungen an die Prozesse im Handelsgeschäft (Häusliche Arbeitsplätze, …).

 

Fazit:

Die Änderungen der 7. MaRisk-Novelle unterstreichen die fortlaufenden Bemühungen der Aufsichtsbehörden, das Risikomanagement im Finanzsektor zu stärken und die Widerstandsfähigkeit der Institutionen gegenüber verschiedenen Risiken zu erhöhen. Finanzinstitute müssen sich diesen neuen Anforderungen anpassen, um eine solide Grundlage für ihre Geschäftstätigkeiten zu schaffen und das Vertrauen der Kunden sowie der Aufsichtsbehörden zu wahren.

Aufgrund der daraus resultierenden erhöhten Anforderung an den zu ermittelnden „ESG-Score“, werden Parametrisierungen innerhalb eines Instituts erforderlich. Somit erfordern die technischen und prozessualen Anpassungen einen erhöhten Schulungsbedarf sowie Sensibilisierung der Mitarbeitenden im Bereich Vertrieb sowie Analyse.

Ein ausgewogenes und effizientes Datenmanagement stellt nicht nur auf Neugeschäft, sondern auch auf den Kreditbestand ab. Dies ist vor allen Dingen für die Risikoanalysen und Stresstests relevant.

Ein weiterer Handlungsbedarf umfasst eine gezielte Verankerung der Nachhaltigkeitsthemen und ESG-Risiken in den Strategien und im Risikomanagement.

Für die Anforderungen der internen und externen Prüfungen ist eine rechtzeitige Vorbereitung der Themen unumgänglich.

Ausblick:

Auch die nächste MaRisk-Novelle wird derzeit schon erarbeitet. Im Hinblick darauf freuen wir uns, Sie zu unserem neu konzipierten Workshop „Gesteigerte Anforderungen an die Compliance-Funktion“ einzuladen, welcher im Januar 2024 erstmalig stattfinden wird. Der Workshop nimmt Bezug auf die zukünftigen Erwartungen der Aufsicht und auf die unmittelbaren Auswirkungen für Ihr Haus. Mit dem geplanten Referententeam – bestehend aus Henning Riediger von der Deutschen Bundesbank und Peter Uherr von der AWADO GmbH WPG StBG – stehen Ihnen zwei Fachexperten für einen größtmöglichen Praxisbezug zur Verfügung.

Anmeldungen zu dem Workshop können Sie unter diesem Link vornehmen.

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