20. August 2024
10 Min

Einladung zur Sprechstunde: Die Wertschöpfungskette im Fokus der Nachhaltigkeitsgesetze

In der heutigen Geschäftswelt stehen mittelständische Unternehmen vor immer komplexeren Herausforderungen, insbesondere im Bereich Nachhaltigkeit mit seinen zahlreichen und dynamischen gesetzlichen Vorgaben. Mit der Einführung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG), der Diskussion um die EU Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) und der Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wird deutlich, dass Unternehmen ihre Verantwortung entlang der gesamten Wertschöpfungskette wahrnehmen müssen.

Obwohl diese Regelungen unterschiedlich sind, haben sie eines gemeinsam: Sie fordern von Unternehmen, Risiken entlang ihrer Wertschöpfungskette zu identifizieren und zu managen. Durch die Betrachtung der gesamten Wertschöpfungskette können Unternehmen nicht nur ihre Compliance sicherstellen, sondern auch ihre Nachhaltigkeitsziele erreichen und ihre Reputation stärken.

In diesem Artikel werden wir die Gemeinsamkeiten und Unterschiede der genannten Gesetze beleuchtet und praktische Schritte zur Umsetzung der Sorgfaltspflichten aufgezeigt.

 

Überblick über die relevanten Gesetze

Bevor wir tiefer in die Details der einzelnen Gesetze eintauchen, schauen wir uns an, was das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, die EU Corporate Sustainability Due Diligence Directive und die Corporate Sustainability Reporting Directive genau bedeuten.

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Das LkSG ist ein deutsches Gesetz, das Unternehmen dazu verpflichtet, menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten entlang ihrer gesamten Lieferkette (vorgelagert) zu erfüllen. Es zielt darauf ab, Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden in globalen Lieferketten zu verhindern. Unternehmen müssen ihre Risiken identifizieren, geeignete Maßnahmen zur Prävention und Abhilfe ergreifen und regelmäßig darüber berichten.

EU Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD)

Die CSDDD erweitert die Sorgfaltspflichten auf europäischer Ebene. Sie verlangt von Unternehmen, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken in ihren gesamten Wertschöpfungsketten zu identifizieren und zu managen. Die CSDDD geht über das LkSG hinaus, indem sie auch indirekte Geschäftsbeziehungen und nachgelagerte Wertschöpfungsketten einbezieht.

Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)

Die CSRD verpflichtet Unternehmen zur umfassenden Berichterstattung über ihre Nachhaltigkeitspraktiken. Sie fordert detaillierte Angaben zu Umwelt-, Sozial- und Governance-Faktoren (ESG) und soll die Transparenz und Vergleichbarkeit von Nachhaltigkeitsberichten verbessern.

 

Übrigens, welche Themen Sie in Ihren individuellen Nachhaltigkeitsbericht veröffentlichen, wird durch die Wesentlichkeitsanalyse bestimmt.

Diese drei Gesetze bilden also den Rahmen für eine umfassende und transparente Nachhaltigkeitsstrategie. Sie fordern von Unternehmen, ihre gesamte Wertschöpfungskette zu betrachten und proaktiv Maßnahmen zur Risikominimierung und Verbesserung der Nachhaltigkeitsleistung zu ergreifen.

Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Gesetze

Nachdem wir nun die wichtigsten Gesetze und Richtlinien im Detail betrachtet haben, wollen wir uns die Gemeinsamkeiten und Unterschiede dieser Regelungen genauer ansehen.

Zielsetzung: Sowohl das LkSG, die CSDDD als auch die CSRD zielen darauf ab, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu identifizieren und zu managen.

Sorgfaltspflichten: Alle drei Regelungen verlangen von Unternehmen, Sorgfaltspflichten zu erfüllen, um negative Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt zu verhindern.

Berichterstattungspflichten: Unternehmen müssen regelmäßig über ihre Maßnahmen und Fortschritte berichten, um Transparenz und Verantwortlichkeiten zu gewährleisten.

Die Gesetze unterscheiden sich bei den Themen Geltungsbereich, Umgang mit den Sorgfaltspflichten und den Inhalten der Berichterstattung.

Geltungsbereich: Das LkSG gilt für deutsche Unternehmen, während die CSDDD auf europäischer Ebene greift und die CSRD für alle großen Unternehmen in der EU gilt.

Umfang der Sorgfaltspflichten: Die CSDDD erweitert die Sorgfaltspflichten auf indirekte Geschäftsbeziehungen und nachgelagerte Wertschöpfungsketten, während das LkSG sich stärker auf direkte Lieferanten konzentriert.

Inhalte der Berichterstattung: Die CSRD fordert detaillierte Angaben zu Umwelt-, Sozial- und Governance-Faktoren (ESG), während das LkSG und die CSDDD spezifischere Anforderungen an die menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten stellen.

Diese Gemeinsamkeiten und Unterschiede verdeutlichen, dass Unternehmen eine umfassende Strategie entwickeln müssen, um den verschiedenen Anforderungen gerecht zu werden. Durch eine integrierte Herangehensweise können Sie Synergien nutzen und Ihre Nachhaltigkeitsziele effizienter erreichen.

Überblick über die Gemeinsamkeiten und Unterschiede

 

Diese Tabelle bietet einen ersten Überblick über die Gemeinsamkeiten und Unterschiede der drei Regelungen und hilft Ihnen und Ihrem Unternehmen, die Anforderungen besser zu verstehen und umzusetzen.

Praktische Tipps zur Umsetzung der Sorgfaltspflichten

Mit dem Verständnis, warum die Betrachtung der gesamten Wertschöpfungskette so wichtig ist, wollen wir Ihnen nun drei praktische Tipps zur Umsetzung der Sorgfaltspflichten an die Hand geben:

  • Ernennung einer menschenrechtsbeauftragten Person: Diese Person übernimmt die Verantwortung für die Einhaltung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten und koordiniert alle relevanten Aktivitäten im Unternehmen.
  • Durchführung einer Risikoanalyse: Eine systematische Risikoanalyse hilft, potenzielle menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken entlang der Wertschöpfungskette zu identifizieren und zu bewerten. Das Ziel sollte sein, diese in die bestehenden Unternehmensprozesse zu integrieren.
  • Veröffentlichung einer Grundsatzerklärung: Durch die Veröffentlichung einer Grundsatzerklärung zu den menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten zeigt das Unternehmen sein Engagement und schafft Transparenz gegenüber Stakeholdern.

 

Warum die Betrachtung der gesamten Wertschöpfungskette unerlässlich ist

Mit dem Überblick über die Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Gesetze im Hinterkopf, wollen wir nun darauf eingehen, warum es so wichtig ist, die gesamte Wertschöpfungskette im Blick zu behalten.

  • Die Betrachtung der gesamten Wertschöpfungskette ist für Unternehmen unerlässlich, um potenzielle Risiken, wie zum Beispiel Menschrechtsverletzungen, Umweltschäden und Reputationsrisiken frühzeitig zu erkennen und zu managen.
  • Gleichzeitig bietet die proaktive Auseinandersetzung mit diesen Risiken auch zahlreiche Chancen. Unternehmen, die ihre Wertschöpfungskette transparent und nachhaltig gestalten, können sich positiv von der Konkurrenz abheben und dadurch einen Wettbewerbsvorteil erlangen.
  • Verbraucher legen zunehmend Wert auf nachhaltige Produkte und ethische Geschäftspraktiken, was zu einer höheren Kundenzufriedenheit führt.
  • Zudem können Unternehmen durch die Minimierung von Risiken langfristig stabiler und widerstandsfähiger gegenüber externen Schocks werden, was ihre Stabilität stärkt.
     

Die Betrachtung der gesamten Wertschöpfungskette ist wichtig, um potenzielle Risiken wie Kinderarbeit bei Zulieferern oder Umweltschäden durch Rohstoffgewinnung zu erkennen und zu beheben. Unternehmen können durch Sorgfaltspflichten und nachhaltige Partnerschaften ethische und umweltfreundliche Alternativen finden.

 

Extra: Vernetzung

In der heutigen Geschäftswelt ist der Austausch von Erfahrungen und Wissen von unschätzbarem Wert. Um mittelständischen Unternehmen dabei zu helfen, die Herausforderungen der neuen gesetzlichen Anforderungen zu meistern, bietet unsere Kollegin Anna Schetle regelmäßig eine offene Sprechstunde zum Thema „Wertschöpfungskette gemäß LkSG, CSDDD oder CSRD“ an. Diese Sprechstunde bietet eine hervorragende Gelegenheit, Fragen zu stellen und sich über Herausforderungen und Lösungen auszutauschen.

Während der Sprechstunde teilt Anna Best Practices und Lessons Learned aus vergangenen Projekten. Diese umfassen praktische Tipps zur Definition Ihrer Wirtschaftsaktivitäten und zur Einschätzung benötigter Ressourcen für die Durchführung der Risikoanalyse. Darüber hinaus steht sie für individuelle Beratung und Unterstützung bei spezifischen Fragestellungen zur Verfügung.

Wir laden Sie herzlich ein, an der offenen Sprechstunde teilzunehmen und von den Erfahrungen anderer zu profitieren. Nutzen Sie diese Gelegenheit, um Ihre eigenen Strategien zu verbessern und sich auf zukünftige Entwicklungen und Herausforderungen im Bereich der Sorgfaltspflichten vorzubereiten. 

Wir freuen uns darauf, Sie in der Sprechstunde begrüßen zu dürfen und gemeinsam den Weg zu einer nachhaltigeren und verantwortungsvolleren Geschäftspraxis zu beschreiten.

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Anna Schetle
Beraterin Nachhaltigkeit

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anna.schetle(at)awado-gruppe.de

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