Muster-Arbeitsanweisung „Internetauftritt“
320.12.01
Das Internet ist als Vertriebs- und Kommunikationskanal unentbehrlich. Die Leistungskraft und Beratungsqualität der genossenschaftlichen FinanzGruppe soll online mit einem zeitgemäßen, homogenen Auftreten und einem bundesweit starken Leistungsangebot in Erscheinung treten.
- Sie müssen in Ihrem Internetauftritt gesetzliche Erfordernisse beachten und Pflichtangaben hinterlegen (auch hinsichtlich der Verordnung EU 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (OffenlegungsVO)).
- Sie müssen Ihre Internetseiten erstellen, regelmäßig pflegen und laufend kontrollieren.
Wir stellen Ihnen eine Muster-Arbeitsanweisung zur Verfügung, die
- sich insbesondere auf den Einsatz von webCenter und der webBank+ bezieht.
- gesetzliche Erfordernisse und Pflichtangaben beschreibt.
- Prozesse zur Erstellung, Pflege und Kontrolle des Internetauftritts definiert.
Zum Produkt gehörige Leitfäden
- Keine
Zum Produkt gehörige Anlagen
- Keine
Über den grundlegenden Aufbau der Muster-Arbeitsanweisungen können Sie sich hier informieren.
Die Muster-Arbeitsanweisungen werden im Auftrag des Genoverband e.V. vertrieben und gemeinschaftlich durch den Genoverband e.V., den Genossenschaftsverband Bayern e.V. und den Baden-Württembergischen Genossenschaftsverband e.V. erstellt. Den zuvor genannten Verbänden obliegen die Nutzungs- und Urheberrechte ebenso, wie die Verantwortung für die Inhalte oder die inhaltliche Weiterentwicklung dieses Produktes.
- Sie haben die Prozesse zur Erstellung, Pflege und Kontrolle des Internetauftritts dokumentiert.
Produkttyp | Arbeitsanweisung |
Preis | Nach Anmeldung verfügbar |
Stand | 15.03.2024 |
Geplante Aktualisierung | Juni/Juli 2025 Umsetzung der Anforderungen aus den neuen Vorgaben zur ZKG-Vergleichswebsite nach den §§ 16 bis 19 ZKG |
Format | MS-Word und Lotus Notes |