Muster-Arbeitsanweisung „Billigung von Nichtprüfungsleistungen“
100.02.05.05
Neben der Abschlussprüfung erbringen der jeweils zuständige Regionalverband und seine Netzwerkpartner auch weitere Leistungen (Nichtprüfungsleistungen) bei der Bank. Der Prüfungsausschuss muss bestimmte Nichtprüfungsleistungen billigen.
- Sie müssen die Einhaltung der Billigungspflichten gewährleisten.
- Sie wollen etwaige Einzelbeschlüsse sämtlicher relevanter Aufträge vermeiden.
- Sie benötigen eine Verfahrensordnung zur Überprüfung der Aufträge.
Wir stellen Ihnen eine Muster-Arbeitsanweisung zur Verfügung, die
- zur Erfüllung der Billigungspflichten eine „Leitlinie zur Billigung von Nichtprüfungsleistungen“ formuliert.
- mit der „Leitlinie zur Billigung von Nichtprüfungsleistungen“ etwaige Einzelbeschlüsse sämtlicher relevanter Aufträge vermeidet.
- eine mögliche Verfahrensordnung zur Überprüfung von Aufträgen aufzeigt.
Zum Produkt gehörige Leitfäden
- Keine
Zum Produkt gehörige Anlagen
- Leitlinie zur Billigung von Nichtprüfungsleistungen
Über den grundlegenden Aufbau der Muster-Arbeitsanweisungen können Sie sich hier informieren.
Die Muster-Arbeitsanweisungen werden im Auftrag des Genoverband e.V. vertrieben und gemeinschaftlich durch den Genoverband e.V., den Genossenschaftsverband Bayern e.V. und den Baden-Württembergischen Genossenschaftsverband e.V. erstellt. Den zuvor genannten Verbänden obliegen die Nutzungs- und Urheberrechte ebenso, wie die Verantwortung für die Inhalte oder die inhaltliche Weiterentwicklung dieses Produktes.
- Sie haben die zeitlich durchgehenden Billigungspflichten des Prüfungsausschusses dokumentiert.
Produkttyp | Arbeitsanweisung |
Preis | Nach Anmeldung verfügbar |
Stand | 30.06.2022 |
Geplante Aktualisierung | Juni/Juli 2025 Laufende Aktualisierung |
Format | MS-Word und Lotus Notes |