Muster-Arbeitsanweisung „Billigung von Nichtprüfungsleistungen“
100.02.05.05
Neben der Abschlussprüfung erbringen der jeweils zuständige Regionalverband und seine Netzwerkpartner auch weitere Leistungen (Nichtprüfungsleistungen) bei der Bank. Der Prüfungsausschuss muss bestimmte Nichtprüfungsleistungen billigen.
Wichtiger Hinweis zur aktuellen Fassung der Muster-Arbeitsanweisung: Es wurden ausschließlich redaktionelle Änderungen auf Basis der Zusammenführung der bisherigen Dokumente aus der Verbändekooperation vorgenommen.
Die bisher in den Banken verabschiedeten Leitlinien können beibehalten und müssen nicht angepasst werden!!!
- Sie müssen die Einhaltung der Billigungspflichten gewährleisten.
- Sie wollen etwaige Einzelbeschlüsse sämtlicher relevanter Aufträge vermeiden.
- Sie benötigen eine Verfahrensordnung zur Überprüfung der Aufträge.
Wir stellen Ihnen eine Muster-Arbeitsanweisung zur Verfügung, die
- zur Erfüllung der Billigungspflichten eine „Leitlinie zur Billigung von Nichtprüfungsleistungen“ formuliert.
- mit der „Leitlinie zur Billigung von Nichtprüfungsleistungen“ etwaige Einzelbeschlüsse sämtlicher relevanter Aufträge vermeidet.
- eine mögliche Verfahrensordnung zur Überprüfung von Aufträgen aufzeigt.
Zum Produkt gehörige Anlagen
- Leitlinie zur Billigung von Nichtprüfungsleistungen
Über den grundlegenden Aufbau der Muster-Arbeitsanweisungen können Sie sich hier informieren.
Die Muster-Arbeitsanweisungen werden im Auftrag des Genoverband e.V. vertrieben und gemeinschaftlich durch den Genoverband e.V., den Genossenschaftsverband Bayern e.V. und den Baden-Württembergischen Genossenschaftsverband e.V. erstellt. Den zuvor genannten Verbänden obliegen die Nutzungs- und Urheberrechte ebenso, wie die Verantwortung für die Inhalte oder die inhaltliche Weiterentwicklung dieses Produktes.
- Sie haben die zeitlich durchgehenden Billigungspflichten des Prüfungsausschusses dokumentiert.
| Produkttyp | Arbeitsanweisung |
| Preis | Nach Anmeldung verfügbar |
| Stand | 30.06.2026 |
| Geplante Aktualisierung | derzeit keine |
| Format | MS-Word und Lotus Notes |