Beratung und Begleitung bei Insourcing des Geldwäschebeauftragten

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Wenn Sie das Insourcing des Geldwäschebeauftragten – von Outsourcing-Dienstleistern zurück in das Unternehmen – planen, werden Sie dabei umfangreich beraten und begleitet.

  • Hoher organisatorischer und fachlicher Aufwand beim Rückführung des Geldwäschebeauftragten aus dem Outsourcing zurück ins eigene Institut.
  • Notwendigkeit, aufsichtsrechtliche Anforderungen und Übergangsfristen sicher einzuhalten und Risiken im Übergangsbetrieb zu vermeiden.
  • Bedarf an klaren Prozessen, Zuständigkeiten und Strukturen, um die Funktion intern wirksam neu aufzubauen.

  • Umfassende Beratung und Begleitung des gesamten Insourcing‑Prozesses – von der Planung bis zur vollständigen Implementierung.
  • Unterstützung bei der Ausgestaltung interner Strukturen, der Prozessdefinition, Ressourcenplanung und der Kommunikation mit relevanten Stakeholdern.
  • Sicherstellung einer aufsichtsrechtskonformen und reibungslosen Übergabe der Aufgaben und Verantwortlichkeiten vom bisherigen Outsourcing‑Dienstleister.

  • Reibungsarmes, professionell gesteuertes Insourcing ohne operative Unterbrechungen oder Compliance‑Risiken.
  • Aufbau eines schlagkräftigen, prüfungssicheren AML‑Fachbereichs im eigenen Haus.
  • Mehr Kontrolle, Flexibilität und Transparenz durch interne Verantwortlichkeiten statt externer Abhängigkeiten.
Produkttyp Standardisierte Beratungsleistung
Stand 05.01.2026
Geplante Aktualisierung derzeit keine

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