Beratung und Begleitung bei Insourcing des Geldwäschebeauftragten
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Wenn Sie das Insourcing des Geldwäschebeauftragten – von Outsourcing-Dienstleistern zurück in das Unternehmen – planen, werden Sie dabei umfangreich beraten und begleitet.
- Hoher organisatorischer und fachlicher Aufwand beim Rückführung des Geldwäschebeauftragten aus dem Outsourcing zurück ins eigene Institut.
- Notwendigkeit, aufsichtsrechtliche Anforderungen und Übergangsfristen sicher einzuhalten und Risiken im Übergangsbetrieb zu vermeiden.
- Bedarf an klaren Prozessen, Zuständigkeiten und Strukturen, um die Funktion intern wirksam neu aufzubauen.
- Umfassende Beratung und Begleitung des gesamten Insourcing‑Prozesses – von der Planung bis zur vollständigen Implementierung.
- Unterstützung bei der Ausgestaltung interner Strukturen, der Prozessdefinition, Ressourcenplanung und der Kommunikation mit relevanten Stakeholdern.
- Sicherstellung einer aufsichtsrechtskonformen und reibungslosen Übergabe der Aufgaben und Verantwortlichkeiten vom bisherigen Outsourcing‑Dienstleister.
- Reibungsarmes, professionell gesteuertes Insourcing ohne operative Unterbrechungen oder Compliance‑Risiken.
- Aufbau eines schlagkräftigen, prüfungssicheren AML‑Fachbereichs im eigenen Haus.
- Mehr Kontrolle, Flexibilität und Transparenz durch interne Verantwortlichkeiten statt externer Abhängigkeiten.
| Produkttyp | Standardisierte Beratungsleistung |
| Stand | 05.01.2026 |
| Geplante Aktualisierung | derzeit keine |