Kryptoverwahrgeschäft –
was bringt die Erlaubnis für die Institute?
Kryptoverwahrgeschäft –
was bringt die Erlaubnis für die Institute?

Kryptoverwahrgeschäft – was bringt die Erlaubnis für die Institute?

Unser Kollege Armin Redzovic beleuchtet im IKSPraktiker der FCH Gruppe AG das Kryptoverwahrgeschäft und dessen Einflüsse auf die Institute.

Der Hype um Kryptowährung hält an. Und das trotz der sinkenden Kurse vieler Kryptowährungen  der gestiegenen Inflationsrate sowie weiteren äußeren Einflüssen. Auch hierzulande beschäftigen sich nicht mehr nur Anleger und spezialisierte Finanzdienstleister mit der Thematik. Daher sahen sich sogar die traditionellen Geldhäuser in Deutschland mit der Frage konfrontiert, ob sie ins Kryptogeschäft einsteigen sollen.

Schon seit 2019 eröffnet die BaFin mit der Aufnahme des Kryptoverwahrgeschäfts ins Kreditwesengesetz (KWG) die Möglichkeit, dass Institute Kryptowerte und kryptografische Schlüssel anderer verwahren, verwalten und sichern dürfen.

Aber: Viele Unternehmen fragen sich noch heute, welche Rolle die (Verwahr-)Erlaubnis im Hinblick auf andere erlaubnispflichtige Dienstleistungen einnimmt und welche konkreten Anforderungen sich daraus ergeben.

Armin Redzovic aus der Abteilung Qualitätssicherung unserer AWADO GmbH WPG StBG ist dieser Frage auf den Grund gegangen und skizziert in einem Fachbeitrag im IKSPraktiker der FCH Gruppe AG die gesetzlichen Regelungen sowie deren Auswirkungen und Einflüsse auf Finanzdienstleister und Finanzinstitute.

Zum Artikel

Publikation

IKSPraktiker 01/2023

 


 

Autoren

Armin Redzovic