20. Februar 2026
2 Min.

Millionenkreditmeldewesen endet zum Jahresende 2026

Mit der Zustimmung des Bundesrats zum Standortfördergesetz (StoFöG) Ende Januar 2026 steht fest: Das Millionenkreditmeldewesen wird zum Jahresende eingestellt. Ab dem 30. Dezember 2026 entfällt für die Institute die Pflicht, Millionenkredite an die Bundesbank zu melden. Der Gesetzgeber hat damit eine Erleichterung umgesetzt, die auch der Verbände seit vielen Jahren gefordert haben.

Bürokratieabbau durch das Standortfördergesetz

Einer der inhaltlichen Schwerpunkte des StoFöG ist die Abschaffung überflüssiger Bürokratie. Mit dem Gesetz soll auch der Finanzmarktbereich von einer Entbürokratisierung profitieren. Generell sollen die Rahmenbedingungen für private Investitionen verbessert und der Finanzplatz Deutschland gestärkt werden.

Bisherige Meldepflichten der Institute

Bislang melden die Institute ihre Millionenkredite quartalsweise nach dem Kreditwesengesetz an die Bundesbank. Dabei werden Kredite erfasst, die eine Million Euro erreichen oder überschreiten. Derzeit sind es rund 3.200 Kreditinstitute, Versicherer und weitere Meldepflichtige, welche diese Kredite melden. Mit dem StoFöG wird die Meldepflicht nun abgeschafft. Die BaFin und die Bundesbank hatten im August 2025 vorgeschlagen, das Millionenkreditmeldewesen abzuschaffen.

Aus Sicht vieler Institute war diese Abschaffung überfällig, denn Banken übermitteln im Rahmen der EZB-Kreditdatenstatistik (AnaCredit) bereits sehr detaillierte Informationen zu ihren Kreditportfolien an die Bundesbank. AnaCredit wurde von der EZB ins Leben gerufen. Es handelt sich dabei um eine Datenbank mit detaillierten Informationen über Einzelkredite von Banken im Euroraum. Zudem gibt es die Statistik über Wertpapierinvestments der Bundesbank. Diese erhebt seit 2005 Mikrodaten zum Wertpapierbesitz.

Unterstützung bei Prozessanpassungen

Durch den Wegfall des Millionenkreditmeldewesens ergeben sich einige Handlungserfordernisse. Betroffen sind Änderungen in den gelebten Prozessen zur Einheitenbildung in der Marktfolge Aktiv und im Meldewesen. Daneben ergeben sich Auswirkungen auf die Steuerung der Institute, da nunmehr eine Umstellung auf die Gruppe verbundener Kunden als führende und verbleibende Einheit angezeigt ist. Zudem ergibt sich Schulungsbedarf. 

 


 

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