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Das BAFA aktualisiert Fragenkatalog zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

5. Mai 2023

Das BAFA hat im April seinen Berichtsfragebogen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz aktualisiert. Über den Fragenkatalog wird eine einheitliche Bewertung und Berichtslegung der Unternehmen garantiert.

Menschenrechte sind nicht verhandelbar. Daher nimmt das sogenannte Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) seit 1. Januar 2023 neben Umweltzerstörung insbesondere Menschenrechtsverletzungen in den Blick. Seit diesem Jahr sind Unternehmen mit mindestens 3.000 Mitarbeitenden verpflichtet, die Sorgfaltspflichten in ihren Lieferketten zu beachten. Ab dem kommenden Jahr soll die Schwelle dann auf Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitende absinken.

Funktionierende Lieferketten bilden das Rückgrat deutscher Unternehmen. Wie wichtig diese sind, sehen wir spätestens seit der Corona Pandemie und dem Angriffskriegs Russland auf die Ukraine. Mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz müssen Unternehmen nun vorweisen, dass sie dafür Sorge tragen, die Einhaltung von Menschenrechten in ihren Lieferketten zu fördern und zu überwachen. Für betroffene Unternehmen gilt es daher, zeitnah zu handeln, komplexe unternehmensinterne Prozesse zu etablieren sowie umfassende Compliance-Systeme zu schaffen.

Federführend bei der Umsetzung des neuen Gesetzes ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Dieses hat nun Ende April einen aktualisierten Berichtsfragebogen auf seiner Website veröffentlicht. Der Fragenkatalog steht ab sofort als Online-Eingabemaske auf der Behörden-Webseite zur Verfügung. Über dieses System müssen gesetzlich verpflichtete Unternehmen ihre Berichte übermitteln. Der Grund für das Online-System inklusive einheitlichem Fragebogen: Die Prüfung soll anhand vorgegebener Kriterien einen einheitlichen Bewertungsmaßstab gewährleisten. Zugleich wird der Aufwand gering gehalten.

Das BAFA legt dabei auch Wert auf eine leicht verständliche Sprache, um allen Unternehmen gleichermaßen eine Beantwortung der Fragen zu ermöglichen. Daher wurde der Fragenkatalog eng mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) abgestimmt. Der Bericht ist jährlich einzureichen und somit wichtiges Element zur Erfüllung der unternehmerischen Sorgfaltspflichten des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG).

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Anne Katrin Horstmann
Beraterin Nachhaltigkeit

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