Beratung auf Augenhöhe.
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Gewerbetreibende nach § 34c Abs. 1 Nr. 3a, 3b Gewerbeordnung – Bauträger und Baubetreuer – müssen die Vorschriften der Verordnung über die Pflichten der Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger und Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter (Makler- und Bauträgerverordnung – MaBV) beachten. Das bedeutet auch, dass sie laut § 16 MaBV dazu verpflichtet sind, jedes Kalenderjahr prüfen zu lassen, ob sie die Anforderungen aus den §§ 2 bis 14 MaBV eingehalten haben. Jeweils bis zum 31.12. des Folgejahres müssen Gewerbetreibende, die der Verordnung unterliegen, einen Prüfungsbericht an die zuständige Behörde übermitteln.
Wer die Prüfungen im Sinne der entsprechenden Verordnung durchführen darf, ist ebenfalls gesetzlich festgelegt. Als geeignete Prüfer gelten Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, Wirtschaftsprüfungs- und Buchprüfungsgesellschaften sowie bestimmte Prüfungsverbände. Als AWADO GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft erfüllen wir die Anforderungen aus § 16 Abs. 3 MaBV und sind Ihr zuverlässiger und erfahrener Partner bei der Prüfung.