§ 16 MaBV –

Prüfung von Maklern und Bauträgern
§ 16 MaBV –
Prüfung von Maklern und Bauträgern

Beratung auf Augenhöhe.

Leistung auf höchstem Niveau.

Gewerbetreibende nach § 34c Abs. 1 Nr. 3a, 3b Gewerbeordnung – Bauträger und Baubetreuer – müssen die Vorschriften der Verordnung über die Pflichten der Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger und Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter (Makler- und Bauträgerverordnung – MaBV) beachten. Das bedeutet auch, dass sie laut § 16 MaBV dazu verpflichtet sind, jedes Kalenderjahr prüfen zu lassen, ob sie die Anforderungen aus den §§ 2 bis 14 MaBV eingehalten haben. Jeweils bis zum 31.12. des Folgejahres müssen Gewerbetreibende, die der Verordnung unterliegen, einen Prüfungsbericht an die zuständige Behörde übermitteln.

Wer die Prüfungen im Sinne der entsprechenden Verordnung durchführen darf, ist ebenfalls gesetzlich festgelegt. Als geeignete Prüfer gelten Wirtschaftsprüfer*innen, vereidigte Buchprüfer*innen, Wirtschaftsprüfungs- und Buchprüfungsgesellschaften sowie bestimmte Prüfungsverbände. Als AWADO GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft erfüllen wir die Anforderungen aus § 16 Abs. 3 MaBV und sind Ihr zuverlässiger und erfahrener Partner bei der Prüfung.

"Mit unserer großen Erfahrung in der Prüfung und Beratung von Unternehmen der Immobilienwirtschaft sind wir auch für Sie der richtige Partner bei der Prüfung nach § 16 Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)."
Christian Buschfort

 


 
"Mit unserer großen Erfahrung in der Prüfung und Beratung von Unternehmen der Immobilienwirtschaft sind wir auch für Sie der richtige Partner bei der Prüfung nach § 16 Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)."
Christian Buschfort

 


 

Herausforderungen?

Wir meistern sie gemeinsam

Sie haben eine Gewerbeerlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung (GewO) und haben im vergangenen Jahr Immobilien, Darlehen, Aktien oder Investmentfonds vermittelt. Damit unterliegen Sie der Pflicht, bis zum 31.12. des Folgejahres einen Prüfungsbericht an die für Sie zuständige Behörde zu übermitteln.

Die Prüfung ergibt sich aus § 16 Abs. 1 MaBV und stellt eine jährliche Pflichtprüfung dar.

Wenn Gewerbetreibende die sich gesetzlich ergebenden Verpflichtungen nicht erfüllen, müssen sie damit rechnen, dass die Verwaltungsbehörden Ordnungsstrafen androhen.

Unsere Lösung

Als AWADO GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft erfüllen wir die Anforderungen an Prüferinnen und Prüfer gemäß § 16 Makler- und Bauträgerverordnung. Dank unserer großen Erfahrung in der Prüfung und Beratung von Unternehmen der Immobilienwirtschaft sind wir Ihr zuverlässiger Partner bei der Erfüllung Ihrer gesetzlichen Verpflichtungen, wenn Sie als Gewerbetreibende der MaBV unterliegen.

Ihre besonderen

Vorteile auf einen Blick

Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen aus § 16 Abs. 3 MaBV
Professioneller Partner mit zahlreichen Mandant*innen in der Immobilienwirtschaft
Vermeidung von Ordnungsstrafen durch Einhaltung der vorgegebenen Fristen
Unterstützung durch ein zuverlässiges und erfahrenes Prüfungsteam

Sie möchten mehr erfahren?

 

Jede gute Zusammenarbeit beginnt mit einem guten Gespräch. Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf – wir nehmen uns gerne Zeit für Ihr Anliegen. 

Oder suchen Sie einen Austausch zu einem anderen Thema? Dann hinterlassen Sie uns doch direkt eine Nachricht. Wir melden uns umgehend bei Ihnen.

Christian Buschfort
Mitglied des Management Board
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

Ich freue mich auf eine E-Mail oder einen Anruf von Ihnen!
Christian Buschfort
Mitglied des Management Board
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

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