Beratung auf Augenhöhe.
Leistung auf höchstem Niveau.
Zum 1. Januar 2025 sind die neuen europäischen Anforderungen nach CRR III für Kreditinstitute anzuwenden. Hiermit wird auf europäischer Ebene ein Reformpaket des Baseler Ausschusses umgesetzt, welcher weithin unter der Bezeichnung "Basel IV" bekannt ist. Der Baseler Ausschuss selbst betrachtet die Finalisierung der Vorschriften nach Basel III für Banken.
Die Implementierung der neuen Anforderungen nach Basel IV erweist sich insgesamt als ein komplexes Projekt. Daher sollten Banken frühzeitig damit beginnen, sich mit den Auswirkungen der neuen Baseler Vorgaben, insbesondere im Hinblick auf ihre (strategische) Eigenmittelsituation, auseinander zu setzen. Mögliche Treiber des Risikos, aber auch Chancen für Banken können so frühzeitig erkannt und ggf. erforderliche Maßnahmen eingeleitet werden.
Wir unterstützen Sie mit einer Projektbegleitung zur Implementierung der Gesamtanforderungen nach Basel IV. Wenn Sie möchten, stehen wir Ihrem Institut auch in ausgewählten Teilbereichen rund um die neuen Baseler Vorschriften zur Seite.