21. Januar 2026
3 Min.

BRUBEG und die neuen ESG-Pflichten: Was jetzt auf Banken zukommt

BRUBEG bringt neue ESG‑Pflichten: Ab 2026 werden ESG‑Risikopläne verbindlich und Teil des SREP. Banken müssen frühzeitig handeln. Das Webinar und der BRUBEG‑ReadinessCheck zeigen, wie Institute sich jetzt optimal vorbereiten.

Mit dem Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz (BRUBEG) steht der Finanzbranche eine der bedeutendsten regulatorischen Neuerungen der kommenden Jahre bevor. Das Gesetz überführt die CRD‑VI‑Richtlinie (EU) 2024/1619 in deutsches Recht – und bringt damit eine Reihe neuer Anforderungen mit sich, die insbesondere den Umgang mit ESG‑Risiken betreffen.

Für Banken bedeutet das: ESG wird nicht nur ein strategisches Thema, sondern ein klar reguliertes Element des Risikomanagements.

ESG-Risikopläne werden Pflicht – und im Rahmen des SREPs überprüft


Kern des BRUBEG ist die verpflichtende Erstellung von ESG‑Risikoplänen, die künftig im Kreditwesengesetz (KWG) verankert werden. Diese Pläne sollen aufzeigen, wie Institute ESG‑Risiken identifizieren, bewerten und steuern.

Wichtig ist dabei:

  • Sowohl die ESG‑Risikopläne als auch der Umgang mit ESG‑Risiken werden künftig Bestandteil des aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses (SREP) sein.
  • Die Pläne müssen der Aufsicht angezeigt werden – eine explizite Anforderung des BRUBEG.

Damit wird klar: Banken sollten sich frühzeitig mit den neuen Vorgaben auseinandersetzen, um nicht unter Zeitdruck in die Umsetzung zu geraten.

Wann treten die neuen Pflichten in Kraft?


Das Gesetzgebungsverfahren läuft noch, weshalb es aktuell kein endgültiges Datum gibt. Der Entwurf sieht jedoch folgende Zeitpunkte vor:

  • Ab 11.01.2026: Pflicht zur Erstellung von ESG‑Risikoplänen für alle Institute, die nicht als SNCI gelten
  • Ab 11.01.2027: Pflicht für SNCIs

Auch wenn diese Daten noch nicht final sind, deutet vieles darauf hin, dass es schnell gehen könnte. In einem gemeinsamen Vortrag von BaFin und Bundesbank wurde ein mögliches Inkrafttreten im März 2026 genannt.

Für Banken heißt das: Die Vorbereitungszeit ist begrenzt.

Webinar: Was bedeutet BRUBEG konkret für Ihr Institut?

Um Banken einen praxisnahen Einstieg in die neuen Anforderungen zu ermöglichen, bieten wir ein Webinar an, das folgende Fragen beantwortet:

  • Welche Inhalte müssen ESG‑Risikopläne künftig abdecken?
  • Wie lassen sich ESG‑Risiken wirksam in das Risikomanagement integrieren?
  • Wo steht das Gesetzgebungsverfahren aktuell?
  • Welche Schritte sollten Institute bereits heute einleiten?

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Sind Sie bereit für BRUBEG?


Viele Institute fragen sich derzeit, ob sie die kommenden Anforderungen fristgerecht erfüllen können. Genau hier setzt unser BRUBEG‑ReadinessCheck an.

Wir unterstützen Sie dabei, Ihren Status quo realistisch einzuschätzen und gezielt weiterzuentwickeln:

Ihr Nutzen auf einen Blick
  • Strukturierte Bestimmung aller ESG‑relevanten BRUBEG‑Anforderungen
  • Analyse des aktuellen Umsetzungsstands in Ihrem Institut
  • Transparente Maßnahmenempfehlungen, um regulatorische Vorgaben vollständig zu erfüllen
  • Klarheit und Sicherheit für die Vorbereitung auf SREP und Aufsicht

Unser Ziel: Sie so aufzustellen, dass BRUBEG nicht zur Belastung wird, sondern zu einem strukturierten, beherrschbaren Prozess.

Sprechen Sie uns an. Wir begleiten Sie gerne bei der vollständigen Umsetzung oder stehen Ihnen im Rahmen eines fachlichen Sparrings zur Seite.

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Dr. Michaela Hausdorf
AWADO WPG StBG
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CSRD&ESRS, Berichtsprüfung, ESG-MaRisk, ESG-Kreditgeschäft

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