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Umsatzsteuer goes digital – VAT in the Digital Age

15. Mai 2023

Europäische Unternehmen werden sich in den nächsten Jahren auf Veränderungen im europäischen Mehrwertsteuersystem einstellen müssen. Ende 2022 hat die EU-Kommission im Rahmen der Initiative „VAT in the Digital Age“ einen umfassenden Vorschlag zur Anpassung des Mehrwertsteuersystems gemacht. Ziel ist es, mittels des Legislativpakets den Anforderungen an das digitale Zeitalter besser begegnen zu können.

Das Mehrwertsteuersystem vereinfachen, digitaler gestalten und zugleich widerstandsfähiger gegen Betrug machen – mit der Initiative „VAT in the Digital Age“ möchte die Europäische Kommission neue Wege für das Mehrwertsteuersystem einschlagen. Im Fokus des bisherigen Vorschlags stehen einerseits Änderungen an der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie und andererseits Änderungen an weiterführenden EU-Verordnungen. Diese haben zum Ziel, digitale Meldepflichten inkl. verpflichtender elektronischer Rechnungsstellungen zu implementieren und zugleich eine vereinfachte, aber auch einheitliche Mehrwertsteuer-Registrierungen zu ermöglichen.

 

Die einheitliche EU-Mehrwertsteuer-Registrierung

Grenzüberschreitende Geschäfte – insbesondere den Warenverkehr betreffend – sind seit jeher für Unternehmen mit viel Aufwand und Risiken verbunden. Denn eine umsatzsteuerliche Registrierung im Ausland ist nahezu unausweichlich, wenn sich das eigene Geschäft nicht nur auf den deutschen Wirtschaftsraum beschränkt. Sofern Waren ggf. über E-Commerce-Plattform international gehandelt werden, kommt kein Unternehmen darum herum, sich entsprechend in anderen Ländern zu registrieren.

Nach Ansicht der EU-Kommission ist dieses Verfahren für den künftigen Handel nicht mehr tragbar. Die EU strebt an, dass Unternehmen im Rahmen des Richtlinienvorschlags „Single VAT Registration“ künftig nur noch in ihrem Herkunftsland (Hauptstandort) meldepflichtig sein sollen. Hierzu ist angedacht, die Steuerschuld künftig auf den Leistungsempfänger (sofern dieser in dem entsprechend Land registriert ist) zu übertragen, wodurch Unternehmen somit nur noch für Leistungen in ihrem Herkunftsland umsatzsteuerpflichtig werden. Gemäß Überlegungen soll das System ab 2028 in Kraft treten - zeitgleich mit einem neuen DMP-System (digitalen Meldepflichtsystem).

Zugleich soll das sogenannte One-Stop-Shop-Verfahren erweitert werden. Ziel ist es hier, dass sämtliche B2C-Lieferungen innerhalb der EU gemeldet werden, um Lieferungen von Subunternehmen (z. B. Transportunternehmen) von einem Unternehmer zu einer dritten Person zu erfassen. Damit möchte die EU verhindern, dass Unternehmen die umsatzsteuerliche Registrierungspflicht in ihrem eigenen Land umgehen können. Dies wird vor allem regionale Lieferungen von Standort A zu Standort B innerhalb eines EU-Landes betreffen.

Zugleich soll ab dem Jahr 2028 die Pflicht zur Abgabe von zusammenfassenden Meldungen bei innergemeinschaftlichen Lieferungen bzw. grenzüberschreitenden Leistungen innerhalb der EU entfallen.

 

Neues Meldesystem soll zum zentralen Instrument der Initiative werden

Zentraler Baustein für das Vorhaben der EU-Kommission soll ein neues Meldesystem sein, welches das noch aktuelle „Meldesystem der Zusammenfassenden Meldung“ (ZM) ablösen soll. Unter dem Titel „DMP“ (digitales Meldepflichtensystem) sollen ab 2028 alle innergemeinschaftlichen Umsätze digital erfasst werden. Die EU erhofft sich davon eine qualitativ hochwertigere und umfassendere Datenerfassung, auch über die durch die Mehrwertsteuer-Regelung neu zu erfassenden Umsätze mit Steuerschuldübergängen.

Das System soll künftig von Unternehmen dazu genutzt werden, sämtliche Information über alle getätigten Umsätze zu übermitteln (Sammelrechnungen sind somit nicht mehr zulässig) und dies binnen einer zweiarbeitstägigen Frist nach Erfüllung der Dienstleistung oder Lieferung.

Gerade für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) kann dieser Weg jedoch zu deutlichem Mehraufwand führen. Schon jetzt warnt beispielsweise der Spitzenverband der deutschen Genossenschaftsorganisation – der DGRV – vor überbordenden Aufgaben und sieht die Verhältnismäßigkeit von Aufwand zu Ertrag (Bekämpfung von Steuerbetrug und Bürokratieabbau) gefährdet. Die komplette Stellungnahme des DGRV finden Sie hier: https://www.dgrv.de/news/mehrwertsteuersystemrichtlinie/. Auch das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) stößt in die gleiche Kerbe und bemängelt sowohl die Zwei-Tages-Frist als auch den Wegfall von Sammelrechnungen.

Nichtsdestotrotz sei die Zielsetzung der Initiative aber lobenswert, sagen beide Organisationen. Dies bestätigt auch die Einschätzung der Expertinnen und Experten unserer AWADO GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, die in der Anpassung der Mehrwertsteuervorschriften an das digitale Zeitalter insgesamt eine Vereinfachung und Modernisierung sehen.

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Karsten Fleck
Geschäftsführung
Steuerberater

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