Beratung auf Augenhöhe.
Leistung auf höchstem Niveau.
Softwarebescheinigungen dienen als Qualitätssiegel und als Nachweis einer ordnungsgemäßen Funktionsweise von IT-Anwendungen entsprechend vorab definierter Kriterien. Zur Anwendung kommen sie häufig im Umfeld von Softwareprodukten, die für die Rechnungslegung relevant sind.
Unsere Dienstleistung richtet sich an Hersteller sowohl von Standardsoftwareprodukten als auch von Individualsoftwarelösungen. Gegenstand von Softwareprüfungen sind gemäß PS 880, dem einschlägigen Prüfungsstandard des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW), Softwareprodukte unabhängig von deren Implementierung und Produktivsetzung bei Anwenderinnen und Anwendern ("Laborumgebung").
Gegenstand der Prüfung können die Softwareprodukte insgesamt, einzelne Module oder einzelne Funktionen sein. Beispiele für die Prüfung einzelner Funktionen sind Buchungsschnittstellen in IT-Anwendungen zur technischen Verbrauchsmessung oder die Belegverarbeitung in einem elektronischen Fakturierungssystem, aber auch ganze ERP-Systeme oder Kernbankanwendungen.
Softwareprüfungen umfassen die Beurteilung der für das Aufgabengebiet der Software notwendigen Programmfunktionen, beispielsweise Verarbeitungsfunktionen oder das programminterne Kontrollsystem, insbesondere Eingabe-, Verarbeitungs- und Ausgabekontrollen sowie das programminterne Zugriffsschutzsystem.
Ziel der Prüfung der Software ist es, mit hinreichender Sicherheit zu beurteilen, ob das Softwareprodukt bzw. die geprüften Programmfunktionen es bei sachgerechter Anwendung ermöglichen bzw. ermöglichten, den Kriterien zu entsprechen, die im Prüfungsauftrag vereinbart wurden. Diese Kriterien gelten als Maßstab, um im Rahmen der Prüfung zu beurteilen, ob das Softwareprodukt die funktionalen Anforderungen erfüllt.
Im Rahmen unserer Prüfungen erhalten Sie neben der Bescheinigung auch einen ausführlichen Bericht.