Beratung auf Augenhöhe.
Leistung auf höchstem Niveau.
Die Network and Information Security (NIS-2) Richtlinie ist eine EU-weite Gesetzgebung zur Cybersicherheit, die ab dem 17. Oktober 2024 für viele Unternehmen und Organisationen in 18 kritischen Sektoren verpflichtende Sicherheitsmaßnahmen und Meldepflichten vorsieht. Die NIS-2-Richtlinie ersetzt die NIS Directive von 2016 und zielt auf ein besseres gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der EU ab. Im Vergleich zur vorigen NIS Directive erweitert NIS2 stark den Kreis der betroffenen Unternehmen, die Pflichten und die behördliche Aufsicht. Bei Verstößen gegen die NIS2 Directive drohen hohe Geldstrafen.
Die NIS-2-Richtlinie gilt für öffentliche und private Einrichtungen in 18 Sektoren mit mindestens 50 Beschäftigten und mindestens 10 Mio. EUR Jahresumsatz und Jahresbilanzsumme. Einige Sonderfälle sind unabhängig von ihrer Größe betroffen.
Wir von AWADO helfen Ihnen gerne, sich auf die bevorstehenden Änderungen vorzubereiten. Wir identifizieren gemeinsam mit Ihnen die Systeme und Dienste, die von der NIS-2-Richtlinie betroffen sind und helfen Ihnen bei der Erfüllung Ihrer Meldepflichten im Falle eines schwerwiegenden Vorfalls.
Wir überprüfen, ob Sie in einem der 18 betroffenen Sektoren tätig sind und ob Sie die Schwellenwerte für die Anwendung der Richtlinie erfüllen. Im Anschluss führen wir eine Risikobewertung durch, um Schwachstellen in den IT-Systemen zu identifizieren. Basierend auf den Ergebnissen der Risikobewertung können wir geeignete Sicherheitsmaßnahmen empfehlen.