CSRD, EU-Taxonomie und CSDDD: Vereinheitlichung der Berichtspflichten durch das Omnibus-Verfahren
Im November 2024 schlug Ursula von der Leyen das Omnibus-Verfahren vor, um die Komplexität und den Umfang der europäischen Nachhaltigkeitsgesetzgebung zu verringern und Bürokratie abzubauen. Ziel ist es, die Berichtspflichten der CSRD, der EU-Taxonomie und der CSDDD zu synchronisieren und doppelte Regularien zusammenzufassen. Ende Februar wurden die ersten Konkretisierungen veröffentlicht, die wir für Sie analysiert haben. Hier sind unsere ersten Erkenntnisse.

Vereinfachung der Berichtspflichten und ihre Auswirkungen
Klimaschutz und Nachhaltigkeit sind in Europa durch den Green Deal vorangetrieben worden. In diesem Zusammenhang sind mehrere Rechtsakte beschlossen worden, die auch für GenoBanken höchst relevant sind. Hierzu zählen insbesondere die CSRD und die EU-Taxonomie. Hier wird die Verpflichtung zur Nachhaltigkeitsberichtserstattung geregelt und zudem definiert, was als nachhaltige Wirtschaftsaktivität gilt. Durch Vergleichbarkeit und Transparenz sollte die Zukunftsfähigkeit der europäischen Wirtschaft gestärkt werden.
Das seit November 2024 im Raum stehende Omnibus-Verfahren zielt darauf ab, die Berichtspflichten zu vereinheitlichen und zu vereinfachen. Geplant ist eine Reduzierung des bürokratischen Aufwands im Kontext der Nachhaltigkeitsberichterstattung um 25 bzw. um 35 Prozent für kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
Kurz vor der offiziellen Veröffentlichung am 26. Februar 2025 tauchten erste Leaks auf, die umfangreichere Kürzungen als erwartet andeuteten. Tatsächlich wurden viele der Annahmen durch den ersten Entwurf zum Omnibus-Verfahren bestätigt. Einige davon stellen wir nachfolgend vor.
Einige davon stellen wir hier vor:
CSRD
Gemäß Omnibus-Vorschlag soll der Anwendungsbereich der CSRD nun große Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern und entweder einem Umsatz von über 50 Millionen EUR oder einer Bilanzsumme von über 25 Millionen EUR umfassen. Das Kriterium sind jedoch die 1.000 Mitarbeiter, was bedeutet, dass Unternehmen mit 1.000 Mitarbeitern und handelsrechtlich groß betroffen sind. Damit würden deutlich weniger Unternehmen unter die Betroffenheit der CSRD fallen als durch die bisherigen Schwellenwerte vorgesehen.
Achtung, der veröffentlichte Anwendungsbereich der CSRD im Omnibus-Entwurf weicht von den Angaben des Leaks ab, indem die Bilanzsumme hinzugefügt und die Umsatzerlöse von 450 auf 50 Millionen EUR gesenkt wurden.
Sollten die Omnibus-Vorschläge ohne Änderungen angenommen werden, dann könnten alle Unternehmen, die unter die Berichtspflicht fallen und diese noch nicht umgesetzt haben, ihren CSRD-Bericht um bis zu 2 Jahre aufschieben („Stop-the-clock“). Verschiebung der Berichtspflichten würde dann auf 01. Januar 2027 bzw. 01. Januar 2028 erfolgen. Damit soll vermieden werden, dass Unternehmen für das Geschäftsjahr 2025 (zweite Welle) oder 2026 (dritte Welle) berichten müssen, dann später davon befreit werden. Die Kommission ist daher aufgefordert rasch zu entscheiden.
Weiterhin wird in dem Omnibus-Verfahren vorgeschlagen, dass Unternehmen, die nicht unter die CSRD fallen, freiwillig auf der Grundlage eines vereinfachten freiwilligen Standards, des VSME, berichten können. Der VSME-Standard wurde von der EFRAG ursprünglich als freiwilliger Standard für KMUs entwickelt.
Zusätzlich soll das ESRS Set 1 überarbeitet werden, u.a. indem Datenpunkte gestrichen werden sowie auf der Veröffentlichung von sektorspezifischen Standards verzichtet werden soll.
Auch die Berichtspflichten für verbleibende Unternehmen sollen reduziert werden. Zudem ist von der EU-Kommission vorgeschlagen worden auf die Einführung der Prüfung mit hinreichender Sicherheit zu verzichten.
EU-TaxonomieVO
Der Anwendungsbereich der Taxonomie-Verordnung soll gemäß Omnibus-Entwurf große Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern und einem Umsatz von mehr als 450 Millionen EUR umfassen. Im Gegensatz zur CSRD gelten hier andere Anforderungen. Die Wesentlichkeitsschwelle liegt bei 10 %, was bedeutet, dass nur wesentliche Tätigkeiten berücksichtigt werden müssen. Es gibt Vereinfachungen, insbesondere bei Chemikalien und Winterreifen, um die Umsetzung zu erleichtern. Auch hier wird keine Einführung der Prüfung mit hinreichender Sicherheit erfolgen.
Für Banken gibt es spezifische Anpassungen. Der Green Asset Ration-Nenner wird angepasst, und noch nicht anzuwendende KPIs, wie Provisionen und Handelsbuch, werden zunächst bis 2027 gestoppt.
CSDDD
Der Vollständigkeit halber ergänzen wir auch die Omnibus-Vorschläge zur CSDDD, dem europäischen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzt. Auch beim CSDDD hat es Reduktionen gegeben: Unter anderem entfällt die Bewertung der gesamten Lieferkette, sodass nur noch direkte Geschäftspartner (Tier 1) betrachtet werden. Dies bedeutet, dass kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit weniger als 500 Mitarbeitern von der Pflicht zur umfassenden Berichterstattung befreit sind, sofern sie freiwillig die Vorgaben der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) erfüllen. Diese Befreiung soll den sogenannten Trickle-Down-Effekt verhindern, bei dem die Anforderungen von großen Unternehmen auf kleinere Geschäftspartner abgewälzt werden.
Nachhaltigkeit bleibt geschäftsentscheidender Faktor
Eine Reduktion der Bürokratie ist grundsätzlich positiv. Nachdem erste praktische Erfahrungen im Umgang mit der CSRD und/ oder der EU-Taxonomie gesammelt wurden, ist es wichtig, diese zu verbessern und anzupassen. Denn nur ein Reporting allein führt nicht direkt zu mehr Nachhaltigkeit oder zusätzlichem Klimaschutz. Eine große Chance im Omnibus-Verfahren besteht darin, den Fokus stärker auf die tatsächliche Transformation zu legen, anstatt auf bürokratische Aufgaben. Die Vereinfachung der Berichtspflichten würde zudem mittelständischen Unternehmen Zeit und Kosten ersparen.
Dennoch zeigen steigende CO₂-Preise, ESG-Anforderungen von Investoren und neue Förderprogramme wie der 100-Milliarden-Euro European Clean Industrial Act, dass Nachhaltigkeit weiterhin geschäftsentscheidend bleibt. Die geplanten Reduktionen dürfen daher nicht dazu führen, dass nachhaltige Initiativen, wie der Aufbau robuster Lieferketten, die ESG-Risikobewertung bei der Kreditvergabe (z. B. im Kontext von PCAF, EBA-Leitlinien) oder die Mitarbeiterbelange, aus dem Blick geraten.
Gleichzeitig sollte die CSRD ursprünglich Investitionen erleichtern, indem sie vergleichbare Daten zu Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen bereitstellt. Ohne diese einheitliche Berichterstattung könnten jedoch höhere Finanzierungskosten und eingeschränkter Zugang zu Kapital drohen. Viele Investoren und Banken werden trotz alldem weiterhin ESG-Daten verlangen.
Auch die zunehmenden Risiken des globalen Klimawandels müssen weiterhin berücksichtigt werden, weshalb Klimaschutz gerade jetzt ein zentrales Thema in der öffentlichen Debatte und Regulierung bleiben sollte.
Unsere Empfehlung: Nachhaltigkeit als Erfolgsfaktor
Genossenschaftliche Banken, die kurz vor der Berichtspflicht stehen oder mit berichtspflichtigen Kunden zusammenarbeiten, sollten aktiv Transparenz fördern. Eine freiwillige, standardisierte Berichterstattung z.B. durch den VSME-Standard erleichtert nicht nur die Kapitalbeschaffung, sondern sichert auch den Status als bevorzugter Finanzpartner.
Viele Vorreiter aus der Finanzbranche setzen dies bereits um- unabhängig von den regulatorischen Schwankungen aus Brüssel.
Nachhaltigkeit bleibt ein entscheidender Faktor für die Wettbewerbsfähigkeit und den Erfolg genossenschaftlicher Banken in den kommenden Jahren. Sie ist nicht nur für die Gesundheit der Menschheit, sondern auch für eine lebenswerte Zukunft von großer Bedeutung. Bereits getätigte Investitionen waren keineswegs umsonst. Erkenntnisse aus den Berichtsanforderungen insbesondere aus der doppelten Wesentlichkeitsanalyse, sind strategisch von großer Bedeutung. Sie zeigen auf, wie und wo Geschäftsmodelle effizienter, umsatzstärker und resilienter gestaltet werden können.
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Übrigens, der Name Omnibus leitet sich daraus ab, dass die drei Rechtsakte in einem Vorgang betrachtet und in einem gemeinsamen Prozess angepasst werden.
Sie wollen unabhängig von den Entwürfen zum Omnibus-Verfahren an Ihren Nachhaltigkeitsaktivitäten festhalten und gleichzeitig Ihre Berichtspflichten vereinfachen sowie Ihr ESG-Risikomanagement regulatorikkonform ausgestalten?

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Unser Expertenteam hilft Ihnen, die Anforderungen der CSRD (ESRS), EU-Taxonomie und CSDDD zu meistern.
Anna Schetle
Beraterin
+4951195745758 Anna.Schetle@awado-gruppe.de