24. Juli 2025
3-5 Min.

AMLA und die Zukunft der Geldwäscheprävention in Europa

Geldwäschegesetz (GwG)

Auf einen Blick

  • Die AMLA hat am 1. Juli 2025 ihre Arbeit im Messeturm in Frankfurt aufgenommen und stärkt die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
  • Mit der AMLA beginnt eine engere Kooperation der EU-Staaten, um einheitliche Aufsichtssysteme, Kontrollen und technologische Lösungen zu etablieren.
  • Banken und andere Verpflichtete müssen ihre Compliance-Programme überarbeiten und engere Abstimmungen mit Behörden und Finanzdienstleistern eingehen.
  • Kryptowertetransaktionen rücken weiter in den Fokus, was hohe Anforderungen an Monitoring und Berichtspflichten mit sich bringt. 

 

Sachverhalt

Die neu gegründete europäische Geldwäscheaufsichtsbehörde AMLA hat den operativen Betrieb aufgenommen und übernimmt künftig zentrale Funktionen bei der Aufsicht über Finanz- und Nichtfinanzunternehmen mit erhöhtem Risiko. Dazu zählen die Koordinierung zwischen nationalen Aufsichtsstellen, die Entwicklung technischer Standards und Leitlinien sowie die Unterstützung der zentralen Meldestellen durch Fallanalysen. Die AMLA setzt auf engere Zusammenarbeit mit Strafverfolgungsbehörden und dem Privatsektor, strebt eine weltweite Führungsrolle an und fokussiert sich im Arbeitsprogramm 2025 besonders auf die Risiken im Kryptowertesektor. Für Banken und andere Verpflichtete bedeutet dies eine Anpassung ihrer Prozesse und Systeme an EU-weit harmonisierte Vorgaben, insbesondere im Hinblick auf verstärkte Kontrollmechanismen, striktere Anforderungen an die Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie den verstärkten Einsatz moderner Technologien. Dass viele Standards und Richtlinien erst 2027 final veröffentlicht werden, erschwert die rechtzeitige Umsetzung. Trotzdem wird der direkte und indirekte Einfluss der AMLA auf alle relevanten Marktteilnehmer im Finanzsektor zügig zunehmen, da die Behörde eine europaweite Harmonisierung anstrebt und bereits eng mit weiteren Institutionen zusammenarbeitet.

Rechtliche Bewertung

Mit der Gründung der AMLA und ihrer Übernahme wesentlicher Aufsichtsaufgaben treten die Vorschriften der neuen EU-Geldwäscheverordnung in den Vordergrund. Die Harmonisierung des europäischen Aufsichtssystems hat zum Ziel, einen einheitlichen Rechtsrahmen für Geldwäscheprävention und Terrorismusfinanzierung zu schaffen. Vor allem Banken und Kryptodienstleister sind angehalten, ihre internen Kontrollsysteme rasch an die von der AMLA festgelegten Standards anzupassen und frühzeitig in modernste IT- und Reporting-Strukturen zu investieren. Die künftige Aufsicht bezieht sich nicht allein auf Geldwäscheverdachtsmeldungen und Geschäftsmodelle, sondern umfasst auch eine engere Vernetzung mit den Strafverfolgungsbehörden. Dies stärkt die Rechtsdurchsetzung in allen EU-Mitgliedstaaten und führt zu einer umfassenden Verpflichtung, potenzielle Lücken durch grenzüberschreitende Transaktionen zu schließen. Gleichzeitig werden Kryptowerte strenger kontrolliert, da sich hier zusätzliche Risiken ergeben. Gemeinsame Analysen im Rahmen der AMLA-Säule „Financial Intelligence“ werten Finanzinformationen zu Kryptowerten künftig eher pan-europäisch aus, wodurch global agierende Institute noch stärker in die Pflicht genommen werden.

Fazit

Die AMLA markiert einen wichtigen Schritt zu einem einheitlichen und stark vernetzten Geldwäscheregime in der EU. Für Banken bedeutet dies die Notwendigkeit konsistenter Kontroll- und Meldesysteme sowie eine erheblich intensivierte Kooperation mit anderen Verpflichteten. Darüber hinaus müssen CASPs und ähnliche Kryptodienstleister umfangreiche Vorkehrungen zu Know-your-Customer-Verfahren, verdachtsbezogenen Meldungen und weiterreichenden Dokumentationsanforderungen treffen. Die Verteilung der Zuständigkeiten zwischen AMLA und nationalen Behörden eröffnet strenge, aber klarere Aufsichtswege, sodass die Implementierung harmonisierter Leitlinien und technologischer Überwachung zu den zentralen Herausforderungen der nächsten Jahre gehört. Durch die hoch angesetzte Messlatte der AMLA ist zu erwarten, dass nicht nur die Geldwäschebekämpfung unionsweit vereinheitlicht, sondern auch die Wettbewerbsfähigkeit und Reputation des europäischen Finanzmarktes gestärkt wird.

Dr. Jur. A. Dominik Brückel

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Dr. Jur. A. Dominik Brückel

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

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