AMLA konsultiert Implementierungsstandard zur Zusammenarbeit bei direkter Geldwäscheaufsicht
Geldwäschegesetz (GwG)
Auf einen Blick
- Konsultation eines Implementing Technical Standard (ITS) bis zum 27. Januar 2026.
- Vorbereitungen für den Auswahlprozess betroffener Verpflichteter beginnen 2026; das formelle Auswahlverfahren startet spätestens am 1. Juli 2027.
- Verpflichtete müssen für den Auswahlprozess relevante Daten an ihre nationalen Aufsichtsbehörden melden.
- Der ITS regelt zudem die Übertragung von Aufsichtsaufgaben und -befugnissen sowie die operative Zusammenarbeit zwischen AMLA und nationalen Aufsichtsbehörden.
Sachverhalt
Die europäische Anti-Geldwäschebehörde AMLA konsultiert einen Entwurf für ITS unter Consultation on the draft ITS under Art. 15(3) AMLAR - Authority for Anti-Money Laundering and Countering the Financing of Terrorism. Der Standard beschreibt, wie AMLA und nationale Aufsichtsbehörden – in Deutschland insbesondere die BaFin – künftig bei der direkten Aufsicht über bestimmte Verpflichtete im Finanzsektor zusammenarbeiten werden, sobald AMLA ab 2028 diese Aufgabe übernimmt.
Der ITS enthält insbesondere:
- einen Zeitplan sowie die zentralen Verfahrensschritte zur Auswahl der Institute, die der AMLA‑Direktaufsicht unterliegen sollen,
- Vorgaben zur Datenübermittlung der Verpflichteten an die nationalen Aufsichtsbehörden,
- Regelungen zur Übertragung von Aufsichtsaufgaben und -befugnissen zwischen AMLA und den nationalen Behörden,
- Vorgaben zur gemeinsamen operativen Aufsicht, einschließlich gemischter Joint Supervisory Teams (JSTs).
Die Konsultation steht allen interessierten Stakeholdern bis zum 27. Januar 2026 offen.
Rechtliche Bewertung
Die AMLA‑Verordnung bildet den unionsrechtlichen Rahmen für Aufsicht und Zusammenarbeit im EU‑Finanzsektor. Artikel 15 Absatz 3 AMLAR verpflichtet AMLA, einen Kooperationsstandard festzulegen. Der konsultierte ITS konkretisiert diesen Rahmen und wird nach Erlass unmittelbar geltende europäische Vorgaben schaffen.
Im Fokus stehen drei Kernelemente:
- Auswahlverfahren für die Direktaufsicht:
Verpflichtete müssen relevante Daten an ihre nationalen Aufsichtsbehörden übermitteln. Herausforderungen ergeben sich insbesondere aus Datenumfang, Verarbeitungsqualität und möglichen Friktionen in den Meldeprozessen. - Kooperation zwischen AMLA und nationalen Aufsichtsbehörden:
Dies umfasst u. a. die Übertragung von Aufgaben, die Einrichtung gemeinsamer Aufsichtsteams, die Festlegung klarer Kommunikationsprozesse sowie die Sicherstellung eines konsistenten Übergangs ohne Doppelarbeit. - Stärkere risikobasierte europäische Aufsicht:
Künftig wird die Prüfung stärker von Faktoren wie Größe, Komplexität, grenzüberschreitender Tätigkeit und Risikoprofil der Institute geprägt sein. Dies führt zu einheitlicheren Prüfungsmaßstäben, erfordert aber zugleich mehr Daten, kürzere Reaktionsfristen und eine professionalisierte Governance.
Vorteile sind eine stärkere Harmonisierung, erhöhte Transparenz und effizientere Aufsicht. Risiken und Herausforderungen entstehen dagegen aus dem initial hohen Aufwand, aus Übergangsunsicherheiten sowie aus möglichen Sanktionen bei Daten- oder Prozessmängeln.
Fazit und Handlungsempfehlungen
Finanzunternehmen sollten die Konsultation eng begleiten und sich frühzeitig auf die neuen Anforderungen vorbereiten. Dazu gehören insbesondere:
- Aktive Teilnahme an der Konsultation bis Januar 2026 sowie Abstimmung mit Verbänden und relevanten Stakeholdern.
- Projektstart im Jahr 2026 zur Anpassung von Governance, Datenmanagement und Prozessen an die erwarteten Anforderungen (inkl. Gap‑Analyse, Datenqualitätsagenda, Rollen‑ und Verantwortlichkeitsmodell).
- Prüfung datenschutzrechtlicher Grundlagen sowie Aktualisierung von Verarbeitungsverzeichnissen, Zugriffsregelungen und internen Datenschutzkonzepten.
- Erprobung der Meldekanäle und Datenformate.
- Durchführung einer Selbstbewertung, um organisatorische und personelle Ressourcen für eine mögliche Direktaufsicht realistisch einschätzen zu können.
- Integration der AMLA‑Vorgaben in Prüfungszyklen, Kontrollverfahren und Reportinglinien, um Risiken zu minimieren und Vorteile einer konsistenten europäischen Aufsicht zu nutzen.

Ihr Ansprechpartner
Dr. Jur. A. Dominik Brückel
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
+49 69 69783295 dominik.brueckel@awado-rag.de