Risikofrüherkennungssystem (RFS) nach IDW PS 340 n.F. und dessen Prüfung
1000.160
Die Erfüllung der Sorgfaltspflichten eines Geschäftsleiters erfordert die Befassung mit einem Risikofrüherkennungssystem. Für eine börsennotierte AG ist die verpflichtend, bei einer GmbH ergibt sich dies über die allgemeinen Sorgfaltspflichten. Sie erhalten eine Prüfung nach dem Standard des IDW PS 340 n.F.
- Hoher Aufwand und fehlende Orientierung im Bereich 'Risikofrüherkennungssystem (RFS) nach IDW PS 340 n.F. und dessen Prüfung'
- Komplexe Anforderungen: Die Erfüllung der Sorgfaltspflichten eines Geschäftsleiters erfordert die Befassung mit einem Risikofrüherkennungssystem. Für eine börsennotierte AG ist die verpflichtend, bei einer GmbH ergibt sich dies über die allgemeinen Sorgfaltspflichten. Sie erhalten eine Prüfung nach dem Standard des IDW PS 340 n.F.
- Interne Kapazitäten reichen nicht für eine professionelle Umsetzung
- Spezialisierte Fachexpertise für 'Risikofrüherkennungssystem (RFS) nach IDW PS 340 n.F. und dessen Prüfung'
- Strukturierte Analyse und Aufbereitung aller relevanten Inhalte: Die Erfüllung der Sorgfaltspflichten eines Geschäftsleiters erfordert die Befassung mit einem Risikofrüherkennungssystem. Für eine börsennotierte AG ist die verpflichtend, bei einer GmbH ergibt sich dies über die allgemeinen Sorgfaltspflichten. Sie erhalten eine Prüfung nach dem Standard des IDW PS 340 n.F.
- Passgenaue Umsetzungsempfehlungen für eine effiziente Realisierung
- Klare Priorisierung und schnellere Ergebnisse im Themenfeld 'Risikofrüherkennungssystem (RFS) nach IDW PS 340 n.F. und dessen Prüfung'
- Weniger interner Aufwand und höhere Umsetzungsqualität
- Mehr Sicherheit, bessere Entscheidungen und langfristige Effizienzgewinne
| Produkttyp | Standardisierte Beratungsleistung |
| Stand | 05.01.2026 |
| Geplante Aktualisierung | derzeit keine |