Muster-Arbeitsanweisung „Auskünfte“
310.01.07
Banken erteilen eigenen Kunden und anderen Kreditinstituten für deren Zwecke und die ihrer Kunden als besondere Serviceleistung Bankauskünfte. Mit einer Bankauskunft kann ein Bankkunde auf relativ einfache Art und Weise seine Bonität gegenüber Dritten nachweisen. Darüber hinaus ist die Bank gegenüber den Grundsicherungsträgern zur Auskunft gemäß aktueller Sozialgesetzgebung verpflichtet.
- Sie wollen wissen, wann und an wen Sie Bankauskünfte erteilen dürfen.
Wir stellen Ihnen eine Muster-Arbeitsanweisung zur Verfügung, die
- allgemeine Grundsätze für Auskünfte formuliert.
- die Prozesse zur Einholung und Erteilung von Bankauskünften klar definiert.
Zum Produkt gehörige Leitfäden
- Keine
Zum Produkt gehörige Anlagen
- Keine
Über den grundlegenden Aufbau der Muster-Arbeitsanweisungen können Sie sich hier informieren.
Die Muster-Arbeitsanweisungen werden im Auftrag des Genoverband e.V. vertrieben und gemeinschaftlich durch den Genoverband e.V., den Genossenschaftsverband Bayern e.V. und den Baden-Württembergischen Genossenschaftsverband e.V. erstellt. Den zuvor genannten Verbänden obliegen die Nutzungs- und Urheberrechte ebenso, wie die Verantwortung für die Inhalte oder die inhaltliche Weiterentwicklung dieses Produktes.
- Sie minimieren das Risiko für falsch erteilte Auskünfte durch klar geregelte Prozesse zur Auskunftserteilung.
Produkttyp | Arbeitsanweisung |
Preis | Nach Anmeldung verfügbar |
Stand | 30.03.2023 |
Geplante Aktualisierung | derzeit keine |
Format | MS-Word und Lotus Notes |