Muster-Arbeitsanweisung „Whistle Blowing“
100.02.05.01
Gemäß § 25a Abs. 1 Satz 6 Nr. 3 KWG und § 6 Abs. 5 GwG ist ein Verfahren vorzuhalten, das den Mitarbeitern (das heißt allen Beschäftigten, einschließlich der Auszubildenden und leitenden Angestellten) unter Wahrung der Vertraulichkeit der Identität erlaubt, über bestimmte Verstöße innerhalb der Bank zu berichten. Darüber hinaus sind die Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes zu beachten.
- Sie müssen ein Verfahren für Whistle Blowing vorhalten.
- Sie müssen die Zuständigkeit für eine Meldestelle definieren.
Wir stellen Ihnen eine Muster-Arbeitsanweisung zur Verfügung, die
- die Anforderungen an ein mögliches Meldeverfahren beschreibt.
- einen Meldeprozess inklusive Meldeformular aufzeigt.
- auf Basis der Vorgaben der Whistleblower-Richtlinie der EU und dem Hinweisgeberschutzgesetz erstellt wurde.
Zum Produkt gehörige Leitfäden
- Keine
Zum Produkt gehörige Anlagen
- Meldeformular
Über den grundlegenden Aufbau der Muster-Arbeitsanweisungen können Sie sich hier informieren.
Die Muster-Arbeitsanweisungen werden im Auftrag des Genoverband e.V. vertrieben und gemeinschaftlich durch den Genoverband e.V., den Genossenschaftsverband Bayern e.V. und den Baden-Württembergischen Genossenschaftsverband e.V. erstellt. Den zuvor genannten Verbänden obliegen die Nutzungs- und Urheberrechte ebenso, wie die Verantwortung für die Inhalte oder die inhaltliche Weiterentwicklung dieses Produktes.
- Sie haben das gemäß § 25a Abs. 1 Satz 6 Nr. 3 KWG, § 6 Abs. 5 GwG und Hinweisgeberschutzgesetz erforderliche Verfahren dokumentiert.
Produkttyp | Arbeitsanweisung |
Preis | Nach Anmeldung verfügbar |
Stand | 02.07.2023 |
Geplante Aktualisierung | derzeit keine |
Format | MS-Word und Lotus Notes |