Muster-Arbeitsanweisung „Prolongationen“
310.03.03.04.01
Sämtliche Verlängerungen von befristeten Kreditlinien oder befristeten Darlehen über den Befristungstermin hinaus gelten als Kreditprolongation. Verlängerungen von auslaufenden Zinsvereinbarungen (ohne Kreditablauf) gelten als Zinsprolongationen. Die Muster-Arbeitsanweisung „Prolongationen“ befasst sich sowohl mit Kredit- als auch Zinsprolongationen.
- Sie wollen die Vorgehensweise bei Kreditprolongationen in Abgrenzung zu Zinsprolongationen (Festzinsablauf) regeln.
- Sie benötigen einheitliche Prozesse zur Bearbeitung von Kredit- und Zinsprolongationen.
Wir stellen Ihnen eine Muster-Arbeitsanweisung zur Verfügung, die
- zwischen Kredit- und Zinsprolongationen unterscheidet.
- Prozesse für Kredit- und Zinsprolongationen definiert.
Zum Produkt gehörige Leitfäden
- Keine
Zum Produkt gehörige Anlagen
- Keine
Über den grundlegenden Aufbau der Muster-Arbeitsanweisungen können Sie sich hier informieren.
Die Muster-Arbeitsanweisungen werden im Auftrag des Genoverband e.V. vertrieben und gemeinschaftlich durch den Genoverband e.V., den Genossenschaftsverband Bayern e.V. und den Baden-Württembergischen Genossenschaftsverband e.V. erstellt. Den zuvor genannten Verbänden obliegen die Nutzungs- und Urheberrechte ebenso, wie die Verantwortung für die Inhalte oder die inhaltliche Weiterentwicklung dieses Produktes.
- Sie haben die Prozesse für Kredit- und Zinsprolongationen dokumentiert.
Produkttyp | Arbeitsanweisung |
Preis | Nach Anmeldung verfügbar |
Stand | 30.06.2022 |
Geplante Aktualisierung | derzeit keine |
Format | MS-Word und Lotus Notes |