Muster-Arbeitsanweisung „Meldewesen Millionenkredite“
320.01.02.02.02
Die Bank hat der bei der Deutschen Bundesbank geführten Evidenzzentrale vierteljährlich (Beobachtungszeitraum) die Kreditnehmer (Millionenkreditnehmer) anzuzeigen, deren Kreditvolumen 1 Millionen Euro oder mehr beträgt (Millionenkreditmeldegrenze). Die Muster-Arbeitsanweisung regelt die Millionenkreditanzeigen nach § 14 KWG.
- Sie müssen die Bemessungsgrundlage für Millionenkredite kennen.
- Sie müssen die Millionenkreditgrenze beachten.
- Sie müssen bei Investitionen in Investmentanteilen, Verbriefungspositionen und anderen strukturierten Produkten untersuchen, ob die Positionen selbst oder die Underlyings mit anderen Kreditnehmern eine Kreditnehmereinheit bilden.
Wir stellen Ihnen eine Muster-Arbeitsanweisung zur Verfügung, die
- die Bemessungsgrundlage für Millionenkredite aufzeigt.
- die Durchschauregelung bei strukturierten Geschäften behandelt.
Zum Produkt gehörige Leitfäden
- Keine
Zum Produkt gehörige Anlagen
- Keine
Über den grundlegenden Aufbau der Muster-Arbeitsanweisungen können Sie sich hier informieren.
Die Muster-Arbeitsanweisungen werden im Auftrag des Genoverband e.V. vertrieben und gemeinschaftlich durch den Genoverband e.V., den Genossenschaftsverband Bayern e.V. und den Baden-Württembergischen Genossenschaftsverband e.V. erstellt. Den zuvor genannten Verbänden obliegen die Nutzungs- und Urheberrechte ebenso, wie die Verantwortung für die Inhalte oder die inhaltliche Weiterentwicklung dieses Produktes.
- Sie haben klar definierte Prozesse zur Erfüllung der Anzeigepflichten für Millionenkredite.
Produkttyp | Arbeitsanweisung |
Preis | Nach Anmeldung verfügbar |
Stand | 15.01.2022 |
Geplante Aktualisierung | Juni/Juli 2025 Laufende Aktualisierung |
Format | MS-Word und Lotus Notes |