Muster-Arbeitsanweisung „Meldewesen Großkredite“
320.01.02.02.01
Die Muster-Arbeitsanweisung regelt die Meldung der Großkredite nach Art. 394 CRR sowie die Meldungen nach Art. 395 Abs. 5 CRR (Überschreitungen der Einzelkreditobergrenze im Handelsbuch).
- Sie müssen die Bemessungsgrundlage für Großkredite bestimmen.
- Sie müssen zwischen allgemeiner und besondere Großkreditobergrenze unterscheiden.
- Sie müssen bei Investitionen in Investmentanteilen, Verbriefungspositionen und anderen strukturierten Produkten untersuchen, ob die Positionen selbst oder die Underlyings mit anderen Kreditnehmern eine Gruppe verbundener Kunden (GvK) bilden.
- Sie müssen die Großkredite anzeigen und in jedem Fall, in dem die Obergrenze überschritten worden ist, an die zuständigen Behörden unverzüglich eine Meldung abgeben.
Wir stellen Ihnen eine Muster-Arbeitsanweisung zur Verfügung, die
- die Bemessungsgrundlage für Großkredite aufzeigt.
- den Unterschied zwischen allgemeiner und besonderer Großkreditgrenze darstellt.
- die Durchschauregelung bei strukturierten Geschäften behandelt.
Zum Produkt gehörige Leitfäden
- Keine
Zum Produkt gehörige Anlagen
- Keine
Über den grundlegenden Aufbau der Muster-Arbeitsanweisungen können Sie sich hier informieren.
Die Muster-Arbeitsanweisungen werden im Auftrag des Genoverband e.V. vertrieben und gemeinschaftlich durch den Genoverband e.V., den Genossenschaftsverband Bayern e.V. und den Baden-Württembergischen Genossenschaftsverband e.V. erstellt. Den zuvor genannten Verbänden obliegen die Nutzungs- und Urheberrechte ebenso, wie die Verantwortung für die Inhalte oder die inhaltliche Weiterentwicklung dieses Produktes.
- Sie haben klar definierte Prozesse zur Meldung der Großkredite und Überschreitungen von Großkreditobergrenzen.
Produkttyp | Arbeitsanweisung |
Preis | Nach Anmeldung verfügbar |
Stand | 03.12.2021 |
Geplante Aktualisierung | Juni/Juli 2025 Laufende Aktualisierung |
Format | MS-Word und Lotus Notes |