Kompetenzteam Aufsichtsrecht

Die Gestaltung und Umsetzung effizienter Lösungen für das Spannungsfeld zwischen Rechnungslegung und aufsichtsrechtlichen Anforderungen ist Ihre Herausforderung – und unser Ansporn als Kompetenzteam Aufsichtsrecht / Rechnungslegung.

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Beratung: auf Augenhöhe. Leistung: auf höchstem Niveau.

In Banken liegen in der effizienten Umsetzung aufsichtsrechtlicher Vorgaben und der korrekten Rechnungslegung große betriebswirtschaftliche und regulatorische Hebel. Schließlich betreffen diese Vorgaben viele zentrale Prozesse im Kreditinstitut, die täglich von zahlreichen Mitarbeitenden angewendet werden. Mit einer effizienten Umsetzung sparen Sie daher schnell wertvolle Zeit und Ressourcen in Ihrer Bank und minimieren gleichzeitig Risiken.

Gleichzeitig erhöhen sich die Auswirkungen potenzieller Fehler in der Rechnungslegung und bei der Umsetzung aufsichtsrechtlicher Vorgaben, insbesondere im Hinblick auf regulatorische Prüfungen und Jahresabschlüsse. In einer effizienten Organisation ist es von besonders hoher Bedeutung, Fehler, Unstimmigkeiten und/oder fehlerhafte Auslegungen zu vermeiden, da diese nicht nur die Prozesssicherheit im Unternehmen gefährden, sondern auch erhebliche Konsequenzen bei aufsichtsrechtlichen Prüfungen nach sich ziehen können. 

“Unser Kompetenzteam Aufsichtsrecht / Rechnungslegung unterstützt Ihre Bank mit Fach- und Methodenkompetenz bei der Erfüllung von aufsichtsrechtlichen Anforderungen und einer korrekten, gesetzeskonformen Rechnungslegung."

Julia Grollmann, Wirtschaftsprüferin
Director WpHG / Aufsichtsrecht

Leistungen des Kompetenzteams Aufsichtsrecht / Rechnungslegung

Unser Kompetenzteam unterstützt sie bei der Umsetzung der Anforderungen der CRR III. Wir analysieren und klassifizieren ihr Geschäfte unter den Vorgaben der CRR III, unterstützen Sie bei der neuen RWA Ermittlung und geben wertvolle Steuerungsimpulse zur Entlastung ihrer Eigenmittel. Gleichzeitig unterstützen wir sie auch dabei, ihre Aufbau- und Ablauforganisation an die neuen Anforderungen anzupassen.

Wir unterstützen bei der Einarbeitung und/oder Weiterbildung ihrer Mitarbeiter im Meldewesen.
Wir coachen bei der Erstellung von Meldungen, geben Best Practice Empfehlungen und analysieren ihre Prozesse auf Optimierungsbedarf. Im Verhindersfall z.B. bei Krankheit oder Kündigung übernehmen wir temporär ihre Meldeerstellung.

Wir unterstützen Sie im Aufbau oder bei der Optimierung Ihres Meldewesen Internen Kontrollsystems.
Mithilfe unseres Datenqualitätstools unterstützen wir Sie, Schwachstellen und Unplausibilitäten im Meldewesen und in den vorgelagerten Prozesses aufzudecken. Wir bereiten Sie systematisch auf die Anforderungen der Bundesbank vor, vor dem Hintergrund angekündigter Sonderprüfungen nach § 44 KWG.

Wir unterstützen Sie bei der operativen Erstellung ihres handelsrechtlichen Jahresabschlusses – oder Konzernabschlusses. Ob in Teilbereichen oder im gesamten Abschluss- unser Team ist ihr kompetenter Partner für ihren Engpass. Zudem beraten wir Sie gerne zu handelsrechtlichen Fragestellungen und Bilanzierungsfragen (z.B. komplexer / neuer Produkte etc.).

Sie wollen investieren und neue Geschäftsfelder erschließen, sind sich aber hinsichtlich handesrechtlicher- und aufsichtsrechtlicher Fragestelllungen unsicher? Lassen Sie sich im Neu-Produkt-Prozess durch unsere Spezialisten unterstützen.

Herausforderungen?

Wir meistern sie gemeinsam

Sie stehen im Spannungsfeld zwischen einer präzisen und gesetzeskonformen Rechnungslegung und der Einhaltung aufsichtsrechtlicher Anforderungen, möchten Prüfungsfeststellungen vermeiden, benötigen Unterstützung bei der Implementierung neuer aufsichtsrechtlicher Vorgaben oder möchten Ihre Rechnungslegungsprozesse optimieren?

Die Herausforderungen im Bereich Aufsichtsrecht und Rechnungslegung sind komplex und vielschichtig. Es gibt zahlreiche Vorschriften und Regelungen, die alle Aspekte Ihrer Bankgeschäfte und -prozesse abdecken müssen. Während im Standardgeschäft klare und sichere Regelungen für eine Vielzahl von Prozessen über Standards definiert werden können, müssen auch Sonderfälle und Ausnahmen zuverlässig und gesetzeskonform behandelt werden. Die Herausforderung besteht darin, präzise und effiziente Lösungen zu entwickeln, die sowohl den aufsichtsrechtlichen Anforderungen als auch den Vorgaben der Rechnungslegung gerecht werden.

Unsere Lösung

Mit unseren Standortbestimmungen erörtern wir gemeinsam mit Ihnen den Erfüllungsgrad der aufsichtsrechtlichen Anforderungen und der Rechnungslegung in Ihrer Bank. Wir identifizieren bestehende Lücken (Gaps) und typische Fehlerpotenziale in Ihren Prozessen und zeigen Ihnen betriebswirtschaftliche Optimierungsmöglichkeiten auf.

Unser Kompetenzteam begleitet Ihre Bank mit unserer Methoden- und Umsetzungskompetenz bei der Implementierung und Weiterentwicklung von Prozessen, die sowohl die aufsichtsrechtlichen Anforderungen als auch die Anforderungen der Rechnungslegung erfüllen. Dabei berücksichtigen wir aktuelle Erkenntnisse aus Sonderprüfungen, regulatorischen Änderungen und Best Practices. Je nach den spezifischen Bedürfnissen Ihrer Bank erarbeiten wir gemeinsam effiziente operative Lösungen, die den immer komplexer werdenden regulatorischen Anforderungen gerecht werden. Unsere Ergebnisse entsprechen nicht nur den geltenden aufsichtsrechtlichen Anforderungen (z. B. MaRisk, HGB, IFRS, CRR), sondern realisieren gleichzeitig Effizienzpotenziale aus betriebswirtschaftlicher Sicht.

Im Rahmen unserer prüfungsnahen Beratung begleiten wir Ihre Bank bei der institutsindividuellen Umsetzung der relevanten aufsichtsrechtlichen und rechnungslegungsbezogenen Anforderungen. Beginnend bei der Erörterung einschlägiger Vorschriften und den sich daraus ergebenden Pflichten unterstützen wir Sie bei MaRisk-Checks, der Vorbereitung auf Sonderprüfungen, der Erstellung von Stellungnahmen sowie bei Angemessenheitsnachweisen in Ihren Prozessen.

Ihre Vorteile auf einen Blick

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Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit und Aufsichtskonformität bei der Entwicklung und Umsetzung von Rechnungslegungs- und Aufsichtslösungen

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Nutzung von Erkenntnissen aus der Begleitung von zahlreichen Sonderprüfungen und Jahresabschlussprüfungen

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Sicherstellung der Prüfungssicherheit in Bezug auf Folgeprüfungen der internen sowie externen Revision

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Umfassendes Know-how in den aufsichtsrechtlichen Anforderungen und der Rechnungslegung innerhalb der Genossenschaftlichen Finanzgruppe

Julia Grollmann

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Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf – wir nehmen uns gerne Zeit für Ihr Anliegen.

Julia Grollmann

Director

+49 160 99663647 julia.grollmann@awado-gruppe.de