Muster-Arbeitsanweisung „Treuhandgeschäft“
310.03.02.09
Das Institut hat Prozesse für die Kreditbearbeitung (Kreditgewährung und Kreditweiterbearbeitung) einzurichten. In der Muster-Arbeitsanweisung „Treuhandgeschäft“ gelten als Treuhandzahlungen jene Gelder, die von anderen Kreditinstituten zur Weiterleitung an Kunden zu treuen Händen zur Verfügung gestellt werden.
- Sie wollen definieren unter welchen Bedingungen Sie Treuhandaufträge übernehmen.
- Sie möchten wissen wie Treuhandzahlungen gutzuschreiben sind.
Wir stellen Ihnen eine Muster-Arbeitsanweisung zur Verfügung, die
- Insbesondere prozessual die Bearbeitung von Treuhandaufträgen aufzeigt.
Zum Produkt gehörige Leitfäden
- Keine
Zum Produkt gehörige Anlagen
- Keine
Über den grundlegenden Aufbau der Muster-Arbeitsanweisungen können Sie sich hier informieren.
Die Muster-Arbeitsanweisungen werden im Auftrag des Genoverband e.V. vertrieben und gemeinschaftlich durch den Genoverband e.V., den Genossenschaftsverband Bayern e.V. und den Baden-Württembergischen Genossenschaftsverband e.V. erstellt. Den zuvor genannten Verbänden obliegen die Nutzungs- und Urheberrechte ebenso, wie die Verantwortung für die Inhalte oder die inhaltliche Weiterentwicklung dieses Produktes.
- Sie können Treuhandzahlungen in unterschiedlichen Formen abwickeln.
Produkttyp | Arbeitsanweisung |
Preis | Nach Anmeldung verfügbar |
Stand | 15.09.2024 |
Geplante Aktualisierung | derzeit keine |
Format | MS-Word und Lotus Notes |