Konzernabschlussprüfung
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Unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) festgelegten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung werden gesetzliche und freiwillige Konzernabschlussprüfungen nach §§ 316 ff. HGB oder §§ 14 PublG i.V.m. § 316 ff. HGB durchgeführt.
- Hoher Aufwand und fehlende Orientierung im Bereich 'Konzernabschlussprüfung'
- Komplexe Anforderungen: Unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) festgelegten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung werden gesetzliche und freiwillige Konzernabschlussprüfungen nach §§ 316 ff. HGB oder §§ 14 PublG i.V.m. § 316 ff. HGB durchgeführt.
- Interne Kapazitäten reichen nicht für eine professionelle Umsetzung
- Spezialisierte Fachexpertise für 'Konzernabschlussprüfung'
- Strukturierte Analyse und Aufbereitung aller relevanten Inhalte: Unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) festgelegten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung werden gesetzliche und freiwillige Konzernabschlussprüfungen nach §§ 316 ff. HGB oder §§ 14 PublG i.V.m. § 316 ff. HGB durchgeführt.
- Passgenaue Umsetzungsempfehlungen für eine effiziente Realisierung
- Klare Priorisierung und schnellere Ergebnisse im Themenfeld 'Konzernabschlussprüfung'
- Weniger interner Aufwand und höhere Umsetzungsqualität
- Mehr Sicherheit, bessere Entscheidungen und langfristige Effizienzgewinne
| Produkttyp | Standardisierte Beratungsleistung |
| Stand | 05.01.2026 |
| Geplante Aktualisierung | derzeit keine |