Beratung und Beurteilung zu Prozessqualität und Prozessumsetzung im Bereich GWG

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Auf Basis von Soll-Soll- sowie Soll-Ist-Abgleichen werden Sie zu Prozessqualität und Prozessumsetzung im Bereich Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Betrugsprävention (strafbare Handlungen, GwG) beraten und erhalten eine entsprechende Beurteilung.

  • Schwierigkeit, die Qualität und Wirksamkeit der AML/CFT‑ und Betrugspräventionsprozesse objektiv zu bewerten.
  • Komplexität bei der Durchführung von Soll‑Soll‑ und Soll‑Ist‑Abgleichen, um Prozesslücken und Umsetzungsdefizite zuverlässig zu identifizieren.
  • Bedarf an einer klaren, fachlich fundierten Beurteilung, ob die gesetzlichen Anforderungen des GwG und internen Vorgaben eingehalten werden.

  • Durchführung strukturierter Soll‑Soll‑ und Soll‑Ist‑Abgleiche Ihrer Prozesse im Bereich Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Betrugsprävention.
  • Fachkundige Analyse der Prozessqualität und Prozessumsetzung anhand gesetzlicher, regulatorischer und interner Standards.
  • Erstellung einer transparenten Bewertung inklusive identifizierter Abweichungen und Maßnahmenempfehlungen.

  • Vollständige Transparenz über Stärken und Schwachstellen Ihrer AML/CFT‑ und Betrugspräventionsprozesse.
  • Prüfungssichere Beurteilung, die sowohl internen Kontrollinstanzen als auch externen Prüfern belastbar vorgelegt werden kann.
  • Konkrete Maßnahmen zur Optimierung von Prozessen, Rollen und Kontrollen, um regulatorische Anforderungen nachhaltig zu erfüllen.
Produkttyp Standardisierte Beratungsleistung
Stand 05.01.2026
Geplante Aktualisierung derzeit keine

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