Prüfung der Anzeigeverpflichtungen gemäß § 24 KWG i. V. m. AnzV – ausgewählte Anzeigen in Bezug auf Mandatsträger
Damit die BaFin und die Deutsche Bundesbank ihrer in § 6 Abs. 2 KWG kodifizierten Aufgabe, der Aufsicht über Institute, nachkommen können, benötigen die Aufsichtsbehörden u. a. dezidierte Kenntnisse über die Mandatsträger in den Instituten. Werfen wir also einen Blick auf die Beurteilung der materiellen und formellen Ordnungsmäßigkeit der Anzeigeverpflichtungen gemäß KWG i. V. m. AnzV durch die Innenrevision.
Durch die Überarbeitung der Anzeigenverordnung (AnzV), die am 08.12.2016 in Kraft getreten ist, haben sich vor allem hinsichtlich den im Kontext mit personellen Anzeigen zum Einsatz kommenden Formularen Änderungen ergeben.
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RevisionsPraktiker 08-09/2019
Autoren
Katja Ries, fachliche Leitung Spezialisten Team Aufsichtsrecht, Genossenschaftsverband e. V. – Verband der Regionen e. V. und AWADO GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft.
Themen
#Kreditwesengesetz #Bankaufsichtsrecht