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Die Mehrheit der Klimabilanzen von GenoBanken erfüllen nicht die neuen gesetzlichen Anforderungen der CSRD

26. März 2024

Bisher war die Erstellung von Klimabilanzen auf Unternehmensebene, sogenannte Corporate Carbon Footprints (CCFs), für die große Mehrheit an GenoBanken freiwillig und auch die Anwendung spezifischer Standards zur Erstellung der Klimabilanzen war nicht verpflichtend. Mit Einführung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und den mitgeltenden Standards zur Nachhaltigkeitsberichtserstattung (European Sustainability Reporting Standards (ESRS)) wendet sich allerdings das Blatt: Viele Genossenschaftsbanken fallen nun unter die neuen Berichtspflichten. Damit erhöhen sich auch die Anforderungen an die Berechnung der Klimabilanzen enorm.

Erweiterung der Nachhaltigkeitsberichtspflichten

Die Europäische Union zielt mit der Erweiterung der Nachhaltigkeitsberichtspflichten auf mehr Transparenz ab und möchte so Anreize für eine nachhaltigere Wirtschaft schaffen. Eine Säule der neuen Berichtspflichten bildet die CSRD mit den mitgeltenden Nachhaltigkeitsberichtsstandards, den ESRS, von denen es unterschiedliche Standard-Sets gibt. Von Bedeutung für die Volksbanken und Raiffeisenbanken ist vor allem das Set 1 und die KMU-Standards – je nachdem, ob es sich um ein SNCI handelt oder nicht.

Ein Schwerpunkt der ESRS ist das Thema Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel – das gilt sowohl für den ESRS E1-Standard aus dem Set 1 als auch für die KMU-Standards. In Abhängigkeit von der Wesentlichkeit müssen, neben Offenlegungen in Bezug auf das interne Klimaschutzmanagement einschließlich Strategien, Maßnahmen und Zielen, KPIs zur Unternehmensklimabilanz berichtet werden. Dies erhöht enorm die Bedeutung des CCFs. Ergänzend steigt der Druck durch die Prüfplicht, die mit der CSRD einhergeht.

Neben Scope-1- und -2-Emissionen müssen auch signifikante Scope-3-Emissionen kommuniziert werden. Um die Signifikanz zu bestimmen, wird die Erstellung einer vollständigen Klimabilanz mit zunächst allen 15 Scope-3-Kategorien gefordert. Zudem muss der CCF nach bestimmten Standards erstellt worden sein. Als Basis für die Bestimmung der Treibhausgasemissionen von Finanzinstituten gelten die unterschiedlichen Standards des Greenhouse Gas Protocols (GHG Protcol) sowie der PCAF-Standard Teil A zur Berechnung der finanzierten Emissionen.

Wir empfehlen, sich aktiv mit der Frage auseinanderzusetzen, ob die Tools, die derzeit genutzt werden, die komplexen Anforderungen der aktuellen Standards erfüllen. Sie brauchen Unterstützung bei der Aufstellung Ihrer Klimabilanz und bei der Prüfung der CSRD-Konformität? Dann sprechen Sie uns gerne an – wir führen mit Ihnen eine Gap-Analyse durch!

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