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Jahresausblick Aufsichtsrecht

2. Februar 2024

Ihr Institut auf die CRR III vorbereiten
Jahresausblick unseres Kompetenzteams Aufsichtsrecht

Neues Jahr, neue Herausforderungen. Unser Kompetenzteam Aufsichtsrecht wirft für Sie einen Blick auf die wesentlichen Herausforderungen dieses Jahres. Im Fokus steht hierbei die Erst-Anwendung der CRR III zum 1. Januar 2025. Ein Thema von besonderer Bedeutung, das in diesem Jahr besonderen Handlungsbedarf bei den Banken zur Folge hat. Aufgrund der Komplexität der gesetzlichen Neuerungen, des mit der Umsetzung verbundenen Zeitaufwands sowie der knapp bemessenen Umsetzungsfrist, bietet es sich an, auf externe Unterstützung zurückzugreifen.

Auch Sie sind gerade auf der Suche nach einer kompetenten und zuverlässigen Beratung rund um das Thema CRR III? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Wir bieten Ihnen eine umfassende und individuelle Unterstützung bei der Umsetzung der neuen Eigenmittelanforderungen, die ab dem 1. Januar 2025 anzuwenden sind.

Was beinhalten die Vorgaben nach CRR III?

Die CRR III ist Teil der europäischen Umsetzung zur Weiterentwicklung des Eigenkapital-Rahmenwerks für Banken gemäß den Vorgaben des Basel-Ausschusses für Bankenaufsicht (BCBS). Diese Regulierungsinitiative hat zum Ziel, die Finanzstabilität zu gewährleisten, ESG-Risiken zu berücksichtigen und die Aufsichtspraxis zu harmonisieren. Die damit verbundenen Änderungen betreffen insbesondere die Quantifizierung des Adressenausfallrisikos durch die Einführung neuer Forderungsklassen sowie der Neu-Kalibrierung von Risikogewichten und Umrechnungsfaktoren. Des Weiteren wird die Berechnungsmethodik des operationellen Risikos durch die Einführung des sog. Standardised Measurement Approach modifiziert. Auch bzgl. des CVA (Credit Valuation Adjustement)-Risikos sowie des Marktpreisrisikos kommt es in Teilbereichen zu Anpassungen. Zudem wird der sogenannte Output-Floor eingeführt, der die möglichen Entlastungseffekte von Anwendern interner Modelle auf die RWA begrenzt.

Die Umsetzung der neuen Vorschriften im Rahmen der CRR III erfordert daher eine fundierte Analyse der Auswirkungen auf die Kapitalquoten, die Profitabilität, die Produkt- und Vertragsgestaltung, die IT-Systeme und die Prozesse. Dabei können sich auch neue Chancen ergeben, wie zum Beispiel durch die Optimierung der Kapitalallokation und eine Verbesserung der Datenqualität im Zuge der Umsetzung.

 

Wir helfen Ihnen bei der Umsetzung der CRR III

Wir verfügen über langjährige Erfahrung und umfassendes Know-how im Bereich der Bankenregulierung und können Ihnen helfen, die Herausforderungen der CRR III erfolgreich zu meistern. Wir unterstützen an die Atruvia-Rechenzentren angeschlossene Volksbanken und Raiffeisenbanken, PSD und Sparda Banken sowohl bei der Analyse als auch bei der Umsetzung der neuen Regeln in ihren Instituten. Dabei berücksichtigen wir ihre individuellen Bedürfnisse und Ziele und bieten maßgeschneiderte Lösungen an.

Unser Beratungsangebot umfasst unter anderem:

  • Eine effiziente Unterstützung bei der Anpassung Ihrer Geschäftsprozesse und Ihres Meldewesens an die neuen Anforderungen
  • Eine detaillierte Auswirkungsanalyse der CRR III auf Ihre Kapitalanforderungen, das Meldewesen, Ihre Produkte, Ihre Prozesse und Ihre Systeme
  • Eine fundierte Bewertung der Chancen und Risiken der CRR III für Ihr Geschäftsmodell


Wir sind Ihr Partner für eine erfolgreiche Umsetzung der CRR III. Kontaktieren Sie uns noch heute und profitieren Sie von unserem umfangreichen Leistungsportfolio. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

Produktblatt

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Jede gute Zusammenarbeit beginnt mit einem guten Gespräch. Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf – wir nehmen uns gerne Zeit für Ihr Anliegen. 

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Wir melden uns umgehend bei Ihnen.

 

Christopher Brahm
Spezialistenteam Banken

Ich freue mich auf eine E-Mail oder einen Anruf von Ihnen!
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Enrico Stiller
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