Muster-Arbeitsanweisung „Auslandszahlungsverkehr“
310.06.05.02
Unter Auslandszahlungsverkehr fallen Zahlungen in das Ausland und Zahlungen aus dem Ausland. Die Muster-Arbeitsanweisung „Auslandszahlungsverkehr“ setzt voraus, dass die Bank die Zahlungsverkehrsdienstleistungen der genossenschaftlichen Zentralbank und der genossenschaftlichen Rechenzentrale nutzt. Diejenigen Banken, welche als Eigenanwender ihren Zahlungsverkehr bzw. Teile hiervon, ohne Einbeziehung der genossenschaftlichen Zentralbank und der genossenschaftlichen Rechenzentrale durchführen, haben entsprechenden Anpassungsbedarf.
Ihre Herausforderung
- Sie müssen Zahlungen in das Ausland und aus dem Ausland unter Berücksichtigung der Besonderheiten für grenzüberschreitende Zahlungen abwickeln.
- Sie müssen neben den Cut-off-Zeiten mitunter verschiedene Zeitzonen beachten, damit Ihre Kunden vorgegebene Zahlungstermine einhalten können.
Unsere Lösung
Wir stellen Ihnen eine Muster-Arbeitsanweisung zur Verfügung, die
- neben den Besonderheiten grenzüberschreitender Zahlungen auch die Auftragsabwicklung für Zahlungen in das Ausland und aus dem Ausland aufzeigt.
- Prozesse zur Annahme und Bearbeitung von Auslandszahlungen sowie eventuellen Rückgaben und Nachforschungen definiert.
Zum Produkt gehörige Leitfäden
- Keine
Zum Produkt gehörige Anlagen
- Keine
Über den grundlegenden Aufbau der Muster-Arbeitsanweisungen können Sie sich hier informieren.
Die Muster-Arbeitsanweisungen werden im Auftrag des Genossenschaftsverband - Verband der Regionen e.V. vertrieben. Diesem obliegen die Nutzungs- und Urheberrechte ebenso, wie die Verantwortung für die Inhalte oder die inhaltliche Weiterentwicklung dieses Produktes.
Ihre Vorteile
- Sie haben die Prozesse zur Annahme und Bearbeitung von Auslandszahlungen sowie eventuellen Rückgaben und Nachforschungen dokumentiert.
Inhaltsverzeichnis
Priorität | Kann Die mit „Muss“ gekennzeichneten Dokumente enthalten Regelungen, die die Bank auf Grund gesetzlicher und/oder aufsichtsrechtlicher Anforderungen definieren und dokumentieren muss. Die mit „Kann“ gekennzeichneten Dokumente enthalten Regelungen, die die Bank im Sinne einer zentralen und vollständigen Organisationsdokumentation definieren und dokumentieren kann. Dabei ist entscheidend, inwieweit die Bank derartige Geschäfte überhaupt tätigt. |
Produkttyp | Arbeitsanweisung |
Preis | Nach Anmeldung verfügbar |
Stand | 15.03.2019 |
Geplante Aktualisierung | derzeit keine |
Format | MS-Word und Lotus Notes |