Muster-Arbeitsanweisung „Auskünfte“
310.01.07
Banken erteilen eigenen Kunden und anderen Kreditinstituten für deren Zwecke und die ihrer Kunden als besondere Serviceleistung Bankauskünfte. Mit einer Bankauskunft kann ein Bankkunde auf relativ einfache Art und Weise seine Bonität gegenüber Dritten nachweisen. Darüber hinaus ist die Bank gegenüber den Grundsicherungsträgern zur Auskunft gemäß aktueller Sozialgesetzgebung verpflichtet.
Ihre Herausforderung
- Sie wollen wissen, wann und an wen Sie Bankauskünfte erteilen dürfen.
Unsere Lösung
Wir stellen Ihnen eine Muster-Arbeitsanweisung zur Verfügung, die
- allgemeine Grundsätze für Auskünfte formuliert.
- die Prozesse zur Einholung und Erteilung von Bankauskünften klar definiert.
Zum Produkt gehörige Leitfäden
- Keine
Zum Produkt gehörige Anlagen
- Keine
Über den grundlegenden Aufbau der Muster-Arbeitsanweisungen können Sie sich hier informieren.
Die Muster-Arbeitsanweisungen werden im Auftrag des Genossenschaftsverband - Verband der Regionen e.V. vertrieben. Diesem obliegen die Nutzungs- und Urheberrechte ebenso, wie die Verantwortung für die Inhalte oder die inhaltliche Weiterentwicklung dieses Produktes.
Ihre Vorteile
- Sie minimieren das Risiko für falsch erteilte Auskünfte durch klar geregelte Prozesse zur Auskunftserteilung.
Inhaltsverzeichnis
Priorität | Muss Die mit „Muss“ gekennzeichneten Dokumente enthalten Regelungen, die die Bank auf Grund gesetzlicher und/oder aufsichtsrechtlicher Anforderungen definieren und dokumentieren muss. Die mit „Kann“ gekennzeichneten Dokumente enthalten Regelungen, die die Bank im Sinne einer zentralen und vollständigen Organisationsdokumentation definieren und dokumentieren kann. Dabei ist entscheidend, inwieweit die Bank derartige Geschäfte überhaupt tätigt. |
Produkttyp | Arbeitsanweisung |
Preis | Nach Anmeldung verfügbar |
Stand | 15.09.2019 |
Geplante Aktualisierung | derzeit keine |
Format | MS-Word und Lotus Notes |