Muster-Arbeitsanweisung „AnaCredit“
320.01.02.02.03
Die Bank hat zur Erfüllung der Anforderungen aus der AnaCredit-Verordnung (Verordnung (EU) 2016/867 der Europäischen Zentralbank vom 18. Mai 2016 über die Erhebung granularer Kreditdaten und Kreditrisikodaten (EZB/2016/13)) harmonisierte granulare Kredit- und Kreditrisikodaten auf Ebene einzelner Kreditnehmer und einzelner Kredite zu erheben.
Ihre Herausforderung
- Sie müssen die Meldevoraussetzungen für AnaCredit kennen.
- Sie möchten wissen, welche Erleichterungen für Sie gelten, sofern für Ihr Haus die reduzierte Berichtspflicht gilt.
Unsere Lösung
Wir stellen Ihnen eine Muster-Arbeitsanweisung zur Verfügung, die
- die Meldevoraussetzungen für AnaCredit aufzeigt.
- die konkreten Meldesachverhalte und -termine beschreibt.
Zum Produkt gehörige Leitfäden
- Keine
Zum Produkt gehörige Anlagen
- Keine
Über den grundlegenden Aufbau der Muster-Arbeitsanweisungen können Sie sich hier informieren.
Die Muster-Arbeitsanweisungen werden im Auftrag des Genoverband e.V. vertrieben. Diesem obliegen die Nutzungs- und Urheberrechte ebenso, wie die Verantwortung für die Inhalte oder die inhaltliche Weiterentwicklung dieses Produktes.
Ihre Vorteile
- Sie haben klar definierte Prozesse zur Erfüllung der Pflichten zur Erhebung granularer Kreditdaten (AnaCredit).
Inhaltsverzeichnis
Priorität | Muss Die mit „Muss“ gekennzeichneten Dokumente enthalten Regelungen, die die Bank auf Grund gesetzlicher und/oder aufsichtsrechtlicher Anforderungen definieren und dokumentieren muss. Die mit „Kann“ gekennzeichneten Dokumente enthalten Regelungen, die die Bank im Sinne einer zentralen und vollständigen Organisationsdokumentation definieren und dokumentieren kann. Dabei ist entscheidend, inwieweit die Bank derartige Geschäfte überhaupt tätigt. |
Produkttyp | Arbeitsanweisung |
Preis | Nach Anmeldung verfügbar |
Stand | 30.03.2023 |
Geplante Aktualisierung | derzeit keine |
Format | MS-Word und Lotus Notes |