Muster-Arbeitsanweisung „Aktenführung und Archivierung“

310.01.14

Im Rahmen der Aktenführung ist zu gewährleisten, dass sämtliche Angaben in den Akten auch für Dritte nachvollziehbar sind. Die Aktenführung in dieser Muster-Arbeitsanweisung befasst sich mit Unternehmens- und Bankdokumenten, Personendokumenten (inklusive Besonderheiten der Kreditaktenführung) sowie Zahlungsverkehrsdokumenten und Buchungsbelegen. Regelungen zur Personalakte sind der Muster-Arbeitsanweisung Personalverwaltung zu entnehmen.

Im Rahmen der Archivierung ist sicherzustellen, dass diese revisionssicher und unter Beachtung definierter Grundsätze erfolgt.

Ihre Herausforderung
  • Sie müssen die Grundsätze der revisionssicheren Archivierung beachten.
  • Sie müssen bei der elektronischen Archivierung entscheiden, welche Dokumente im Original aufbewahrt werden müssen und welche elektronisch archiviert werden können.
  • Sie müssen Archivierungsfristen beachten.
Unsere Lösung

Wir stellen Ihnen eine Muster-Arbeitsanweisung zur Verfügung, die

  • die Grundsätze der revisionssicheren Archivierung aufzeigt.
  • Möglichkeiten der Klassifizierung von Dokumenten nach der bundeseinheitlichen Klassifizierung gemäß DGRV-Exposé beschreibt.
  • zu beachtende Archivierungsfristen übersichtlich darstellt.

Zum Produkt gehörige Leitfäden

  • Keine

Zum Produkt gehörige Anlagen

  • Inhalte Kreditakte

Über den grundlegenden Aufbau der Muster-Arbeitsanweisungen können Sie sich hier informieren.

Die Muster-Arbeitsanweisungen werden im Auftrag des Genoverband e.V. vertrieben. Diesem obliegen die Nutzungs- und Urheberrechte ebenso, wie die Verantwortung für die Inhalte oder die inhaltliche Weiterentwicklung dieses Produktes.

Ihre Vorteile
  • Sie haben ein kompaktes Rahmenwerk, dass Sie bei der Dokumentation der Anforderungen an die Aktenführung und Archivierung unterstützt.
Inhaltsverzeichnis

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Priorität Muss Die mit „Muss“ gekennzeichneten Dokumente enthalten Regelungen, die die Bank auf Grund gesetzlicher und/oder aufsichtsrechtlicher Anforderungen definieren und dokumentieren muss. Die mit „Kann“ gekennzeichneten Dokumente enthalten Regelungen, die die Bank im Sinne einer zentralen und vollständigen Organisationsdokumentation definieren und dokumentieren kann. Dabei ist entscheidend, inwieweit die Bank derartige Geschäfte überhaupt tätigt.
Produkttyp Arbeitsanweisung
Preis Nach Anmeldung verfügbar
Stand 15.03.2024
Geplante Aktualisierung derzeit keine
Format MS-Word und Lotus Notes

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