Was sich durch das Osterpaket für Unternehmen ändert
3. Februar 2023
Mitte 2022 kündigte die Bundesregierung im Rahmen des sogenannten Osterpakets eine Neuordnung des Abgaben- und Umlagensystems im Rahmen des Energiefinanzierungsgesetzes an. Hierzu bieten wir Interessierten in Kürze ein kostenpflichtiges Webinar an.
Mitte vergangenen Jahres präsentierte die Bundesregierung mit dem Osterpaket Neuerungen im Abgaben- und Umlagensystems im Rahmen des Energiefinanzierungsgesetzes. Das Ziel dabei: Den Ausbau regenerativer Erzeuger und Verbraucher vorantreiben, um so bis 2030 mindestens 80 Prozent des deutschen Bruttostromverbrauchs aus erneuerbaren Energien generieren zu können.
Mit dem Osterpaket wurde zugleich auch die Besondere Ausgleichsregelung zur Begrenzung der drei Umlagen (EEG- / KWKG- / Offshore-Netzumlage) in das neue Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) überführt. Dies hat Auswirkungen auf die Industrie, die künftig nur unter neuen Voraussetzungen von den im Strompreis enthaltenen Umlagen entlastet werden. Insbesondere die Antragsstellung und die Antragsvoraussetzungen werden künftig auf Basis der aktuellen Klima-, Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien der Europäischen Kommission angepasst.
Vor dem Hintergrund der neuen Regelungen, die seit dem 01. Januar dieses Jahres gelten, bieten wir Mitarbeitenden energieintensiver Unternehmen am Donnerstag, den 16. Februar 2023, in der Zeit von 10 bis 12 Uhr ein kostenpflichtiges Webinar an, in dem wir die Teilnehmenden über mit dem Gesetz verbundenen Neu- und Übergangsregelungen informieren. Auf Basis der Webinar-Inhalte erhalten die Unternehmen eine bessere Entscheidungsgrundlage zur diesjährigen Antragstellung.
