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Änderungen im Transparenzregister – Was auf Sie zukommt

3. März 2022

Wir sprechen zum Thema mit Christian Buschfort: 2017 verpflichtete der Gesetzgeber Unternehmen, ihre wirtschaftlichen Beteiligungen gemäß eines Transparenzregisters offen zu legen und zu melden. Nun hat der Gesetzgeber die Meldepflichten weiter angepasst. Im Interview mit Christian Buschfort, Mitglied des Management Boards unserer AWADO GmbH WPG StBG, sprechen wir über die neuen Pflichten und wie wir Kundinnen und Kunden bei der Umsetzung unterstützen.

Herr Buschfort, welchen Sinn und Zweck hat das Transparenzregister und warum ist es dem Gesetzgeber so wichtig, dieses umgesetzt zu wissen?

Christian Buschfort: „Das Transparenzregister wurde im Rahmen des Geldwäschegesetzes eingeführt und soll mit Blick auf den internationalen Zahlungsverkehr mehr Transparenz darin schaffen, wie Unternehmens- und Beteiligungsstrukturen im Geschäftsverkehr aussehen. Die daraus resultierende Prüfbarkeit der Verbindungen soll den Missbrauch der Strukturen für kriminelle Ziele (z. B. Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung) verhindern."

Mit Inkrafttreten des Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetzes im August 2021 sind für Unternehmen weitere Verpflichtung hinzugekommen. Wie sehen diese aus?

Christian Buschfort: „Bislang galt im Rahmen des Transparenzregisters die sogenannte Mitteilungsfiktion. Sie besagt, dass es zur Erfüllung der sich aus dem Transparenzregister ergebenen Pflichten ausreichend war, sich z. B. als Geschäftsführung als „fiktiv wirtschaftlich Berechtigte“ ins Handelsregister eintragen zu lassen. Nun wurde das Register in ein Vollregister umgewandelt. Dies hat zur Folge, dass nun alle juristischen Personen des Privatrechts sowie eingetragene Personengesellschaften zur Eintragung ins Transparenzregister verpflichtet werden. Dies muss nun zeitnah erfolgen. Aktiengesellschaften, SE und Kommanditgesellschaften auf Aktien müssen die Mitteilung zur Eintragung bis zum 31.03.2022 vornehmen. Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Genossenschaften und europäische Genossenschaften oder Partnerschaften müssen die Eintragung hingegen bis zum 30.06.2022 vorgenommen haben."

 

Wie kann die AWADO GmbH WPG StBG bei der Umsetzung dieser neuen Pflichten helfen?

Christian Buschfort: „Wir haben für unsere Kundinnen und Kunden ein modulares Angebot entwickelt, in dem wir stufenweise beratend zur Seite stehen. Diese Module bieten dabei hohe Flexibilität und Individualität für die Kundenbedürfnisse. Beginnend mit der Ermittlung und Erfassung aller wirtschaftlich Berechtigten der Muttergesellschaft sowie ggf. der einzelnen Gesellschaften, über die Erfassung der wirtschaftlich Berechtigten im Transparenzregister, bis hin zur Durchführung der Meldung und künftigen Überwachung von Veränderungen sowie der daraus resultierenden Erstellung neuer Meldungen nach Bedarf ist alles dabei. Ob nun temporäre Beratung oder langfristiger Full-Service: Mit unserem Angebot stehen wir an der Seite unserer Kundinnen und Kunden."

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Jede gute Zusammenarbeit beginnt mit einem guten Gespräch. Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf – wir nehmen uns gerne Zeit für Ihr Anliegen. 

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Christian Buschfort
Mitglied des Management Board
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

Ich freue mich auf eine E-Mail oder einen Anruf von Ihnen!
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