Änderungen im Transparenzregister – Was auf Sie zukommt
3. März 2022
Wir sprechen zum Thema mit Christian Buschfort: 2017 verpflichtete der Gesetzgeber Unternehmen, ihre wirtschaftlichen Beteiligungen gemäß eines Transparenzregisters offen zu legen und zu melden. Nun hat der Gesetzgeber die Meldepflichten weiter angepasst. Im Interview mit Christian Buschfort, Mitglied des Management Boards unserer AWADO GmbH WPG StBG, sprechen wir über die neuen Pflichten und wie wir Kundinnen und Kunden bei der Umsetzung unterstützen.
Herr Buschfort, welchen Sinn und Zweck hat das Transparenzregister und warum ist es dem Gesetzgeber so wichtig, dieses umgesetzt zu wissen?
Christian Buschfort: „Das Transparenzregister wurde im Rahmen des Geldwäschegesetzes eingeführt und soll mit Blick auf den internationalen Zahlungsverkehr mehr Transparenz darin schaffen, wie Unternehmens- und Beteiligungsstrukturen im Geschäftsverkehr aussehen. Die daraus resultierende Prüfbarkeit der Verbindungen soll den Missbrauch der Strukturen für kriminelle Ziele (z. B. Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung) verhindern."